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BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag - Gesetz zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages

2. Juni 2025Dokument 8/1111 · WP 8Brandenburg
RundfunkbeitragRundfunkfinanzierungsstaatsvertragKEFBeitragsstabilitätMedienrecht

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung dient der Zustimmung Brandenburgs zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge. Dieser Staatsvertrag reformiert das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages und legt die Beitragshöhe für die Jahre 2025 und 2026 fest. Nach der Landesverfassung (Artikel 91 Absatz 2) bedarf ein solcher Staatsvertrag der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Rundfunkbeitragszahler in Brandenburg und bundesweit, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, die Körperschaft Deutschlandradio sowie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag soll dem Achten Staatsvertrag zustimmen. Der Staatsvertrag selbst sieht vor: den Rundfunkbeitrag für 2025 und 2026 auf monatlich 18,36 Euro festzusetzen (statt der von der KEF empfohlenen Erhöhung auf 18,94 Euro), ein neues Verfahren zur künftigen Festsetzung des Beitrages mit Widerspruchsmöglichkeiten der Länder einzuführen, die Aufteilung der Mittel zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio neu zu regeln sowie die KEF ab 2027 eine neue vierjährige Beitragsperiode berechnen zu lassen.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Begründung der Landesregierung hatte die KEF für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 auf 18,94 Euro empfohlen. Mit dem Staatsvertrag wird der Beitrag für 2025 und 2026 unter Verweis auf vorhandene Rücklagen der Rundfunkanstalten stattdessen bei 18,36 Euro stabil gehalten. Der Staatsvertrag regelt zudem ein neues Festsetzungsverfahren (§ 8): Eine KEF-Empfehlung gilt automatisch als festgesetzt, wenn sie nicht mehr als 5 Prozent über der bisherigen Beitragshöhe liegt und kein Widerspruch von mindestens einem bis drei Ländern (je nach Höhe der Abweichung) erfolgt. Die Mittelaufteilung wird auf 70,9842 % für die ARD-Anstalten, 26,0342 % für das ZDF und 2,9816 % für Deutschlandradio festgelegt. Der Staatsvertrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten; er wird gegenstandslos, falls nicht bis zum 30. November 2025 alle Länder ratifiziert haben.

⚡ Einordnung

Das Dokument ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg, kein Antrag einer Fraktion. Als zuständig wird die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei genannt. Der Staatsvertrag wurde am 24. April 2025 von Brandenburg unterzeichnet und muss nach Artikel 91 Absatz 2 der Landesverfassung vom Landtag per Gesetz bestätigt werden. Genannte Zahlen: KEF-Empfehlung 18,94 Euro, festgesetzter Beitrag 18,36 Euro, Verteilungsschlüssel 70,9842 % (ARD), 26,0342 % (ZDF), 2,9816 % (Deutschlandradio), ARTE-Finanzierungsbetrag 215,0 Mio. Euro jährlich. Frist für die Ratifikation aller Länder: 30. November 2025, sonst wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 vorgesehen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/1111, Wahlperiode 8, eingereicht 2. Juni 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.