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BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Krankenpflege - Gesetz zur Änderung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im Land Brandenburg und zur Änderung des Altenpflegehilferechts

3. Dezember 2025Dokument 8/2111 · WP 8Brandenburg
Gesundheits- und KrankenpflegehilfePflegeausbildungAltenpflegehilfeNichtschülerprüfungPflegefachassistenz

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ändert das Brandenburgische Krankenpflegehilfegesetz und die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie das Brandenburgische Altenpflegehilfegesetz. Ziel ist es, die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe an bundesweite Eckpunkte für Assistenz- und Helferberufe in der Pflege anzupassen. Dadurch sollen Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss künftig in die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson wechseln können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler sowie Absolventinnen und Absolventen der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe mit Hauptschulabschluss, staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehilfeschulen und Pflegeschulen in Brandenburg, das Landesamt für Arbeitsschutz und Gesundheit als Vollzugsbehörde sowie Verbände wie die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Kranken- und Pflegekassen, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Landkreistag Brandenburg und ver.di, die im Verfahren beteiligt wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Entwurf sieht vor: Erhöhung der theoretischen Unterrichtsstunden von 600 auf 700 und der praktischen Ausbildungsstunden von 1000 auf 850 (§ 4 Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz, § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung); Einführung einer Nichtschülerprüfung mit eigenem Zulassungsverfahren (neue §§ 14a bis 14d der Verordnung); Anrechnungsmöglichkeit bestimmter Ausbildungen auf die Gesamtdauer (§ 6 Absatz 2); Ermächtigung zur Regelung der Nichtschülerprüfung per Verordnung (§ 8 Absatz 1); eine Übergangsregelung, nach der vor dem 31. März 2026 begonnene Ausbildungen nach bisherigem Recht abgeschlossen werden (neuer § 25); redaktionelle und klarstellende Änderungen am Altenpflegehilfegesetz.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Begründung der Landesregierung wird mit der Änderung die Eckpunktekonformität gemäß den bundesweiten „Eckpunkten für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege“ (BAnz AT 17.02.2016 B3) erreicht. Konkrete Maßnahmen sind die Anpassung der Stundenzahlen (700 statt 600 theoretische Stunden, 850 statt 1000 praktische Stunden), die Einführung einer kostenpflichtigen Nichtschülerprüfung mit Antragsfrist von 10 Wochen vor dem ersten Prüfungstermin, die Einführung eines schriftlichen Prüfungsteils aus zwei Aufsichtsarbeiten à 60 Minuten oder wahlweise einer Hausarbeit von 10 bis 15 Seiten, sowie eine neue Regelung zu Grundrechtseinschränkungen (informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, Berufsfreiheit) durch das Gesetz. Zudem soll einer Ausbildungsunterbrechung durch ein künftiges bundesweites Pflegefachassistenzgesetz vorgebeugt werden.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung eingebracht (federführend: Ministerium für Gesundheit und Soziales) und am 03.12.2025 im Landtag Brandenburg eingereicht. Laut Rechtsfolgenabschätzung der Landesregierung ergeben sich für das Landesamt für Arbeitsschutz und Gesundheit als Vollzugsbehörde keine nennenswerten Änderungen. Die Landesregierung bezeichnet die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger als positiv, da erweiterte Möglichkeiten zum Erwerb qualifizierter Berufsabschlüsse geschaffen würden. Der Entwurf verweist auf das Brandenburgische Krankenpflegehilfegesetz vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 244, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015), die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 24. August 2004 (GVBl. II S. 684), das Pflegeberufegesetz vom 17. Juli 2017 sowie das Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003. Als Verfahrensbeteiligte werden unter anderem die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Landkreistag Brandenburg und ver.di genannt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2111, Wahlperiode 8, eingereicht 3. Dezember 2025

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.