⚖️ Bürokratieabbau - Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf der Landesregierung bündelt Änderungen an elf verschiedenen Landesgesetzen und einer Verordnung mit dem Ziel, Verfahrensanforderungen zu reduzieren, Berichtsfristen zu verlängern und den Normenbestand um nicht mehr benötigte Vorschriften zu bereinigen. Hintergrund ist ein Landtagsbeschluss vom 11. Dezember 2024 zur Einsetzung eines Sonderausschusses Bürokratieabbau sowie ein Kabinettbeschluss vom 11. Februar 2025, wonach die Landesregierung diese Arbeit unterstützt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unter anderem Kommunen, Gewässerunterhaltungsverbände, mehrere Stiftungen (Kleist-Museum, Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf, Stiftung Fürst-Pückler-Museum), Angelausübende, Nutzer des Brandenburgischen Landeshauptarchivs sowie Staatsanwaltschaften. Zuständig sind das Ministerium des Innern und für Kommunales, das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, das Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Entwurf sieht unter anderem vor: Verlängerung der Geltungsdauer des Standarderprobungsgesetzes bis zum 1. September 2031; Wegfall von Genehmigungs- bzw. Anzeigepflichten für interkommunale Kooperationen; Streichung der Genehmigungspflicht für Archivgutnutzung sowie Ermöglichung digitaler Bereitstellung von Archivgut im Internet; Verlängerung des Prüfungsintervalls im Nationalparkgesetz Unteres Odertal von jährlich auf alle drei Jahre; Änderungen im Fischereigesetz, etwa zur Geltungsdauer von Angelkarten, zur elektronischen Vorlage von Dokumenten und zu Altersgrenzen für die Fischereiausübung; sowie vereinfachte Rechnungsprüfungsregelungen für mehrere Stiftungen durch entsprechende Anwendung der Landeshaushaltsordnung.
🔎 Konkrete Inhalte
Konkret ändert das Artikelgesetz in elf Artikeln: das Brandenburgische Standarderprobungsgesetz (Fristverlängerung), das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (Wegfall von Genehmigungspflichten), das Personenstandsausführungsgesetz, eine Verordnung zur Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften bei Geldwäsche-Ordnungswidrigkeiten, das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (Anwendung der Landeshaushaltsordnung, Begrenzung der Wiederbestellung von Prüfern auf fünf Jahre), das Nationalparkgesetz Unteres Odertal, das Fischereigesetz (u. a. neue Altersgrenzen, elektronische Dokumente), das Brandenburgische Archivgesetz (Wegfall von Genehmigungserfordernissen, digitale Bereitstellung), sowie die Errichtungsgesetze der Stiftungen Kleist-Museum, Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf und Fürst-Pückler-Museum (vereinfachte Rechnungsprüfung nach Landeshaushaltsordnung unter Verweis auf §§ 106-110 bzw. § 44 LHO).
⚡ Einordnung
Das Dokument ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, eingegangen und ausgegeben am 07.01.2026, Drucksache 8/2257. Als Verfahrensbeteiligte im Sinne des Art. 94 der Landesverfassung werden der Landkreistag Brandenburg e.V., der Städte- und Gemeindebund Brandenburg e.V. und der Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V. genannt. Die Begründung verweist auf den Landtagsbeschluss vom 11.12.2024 und den Kabinettbeschluss vom 11.02.2025. Zuständig sind sechs Landesministerien. Der Entwurf selbst enthält noch keine Fassung mit Datum des Erlasses ('Vom ...').