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BrandenburgKleine AnfrageCDU

❓ Waldumbau - Bedeutung und aktuelle Situation der Forstbaumschulen in Brandenburg (Waldumbau, Saatgut und Pflanzgutbedarf)

20. Januar 2026Dokument 8/2319 · WP 8Brandenburg
Julian Brüning
WaldumbauForstbaumschulenSaatgutPflanzgutKiefernmonokulturNaturverjüngung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt den Waldumbau in Brandenburg, also die Umwandlung von Kiefernmonokulturen in standortgerechte Mischwälder. Im Mittelpunkt stehen die Verfügbarkeit von Saat- und Pflanzgut, die Situation der Forstbaumschulen sowie bestehende Saatgutbestände im Land. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort den Umfang der benötigten Waldumbauflächen und die Rolle von Naturverjüngung gegenüber künstlicher Aufforstung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Landesforstbetrieb, Körperschaftswaldbesitzer und Privatwaldbesitzer in Brandenburg, Forstbaumschulen und Forstsamen-/Forstpflanzenbetriebe im Land sowie die rund 516.000 ha Kiefernwaldflächen, die umgebaut werden sollen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: wie viel Waldfläche umgebaut werden muss; wie hoch der Anteil von Kiefernmonokulturen ohne ausreichende Saatbäume ist; wie hoch der aktuelle und zukünftige Bedarf an Saat- und Pflanzgut bis 2040 ist; aus welchen Quellen Saat- und Pflanzgut bezogen werden kann; ob diese Quellen ausreichende Kapazitäten haben; wie viel Saatgut in den letzten 20 Jahren im landeseigenen Wald gewonnen wurde; welche Saatgutbestände derzeit bestehen; welche Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau von Saatgutbeständen geplant sind; welche Programme die regionale Pflanzenproduktion stärken sollen; und wie die Landesregierung die aktuelle Versorgungslage mit regionalem Forstpflanzgut bewertet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Landesregierung müssen rund 516.000 ha Wald in Brandenburg (davon ca. 372.000 ha im Privat- und Kommunalwald) in Mischwälder überführt werden. Ein Mangel an Saatbäumen sei laut 4. Bundeswaldinventur nicht das entscheidende Hindernis für fehlende Naturverjüngung, vielmehr deute die geringe Anzahl und der Zustand vorhandener Laubbäume auf Wildverbiss hin. Rechnerisch reichte das Saatgutaufkommen 2015–2025 im Schnitt nur für 1.300 ha Eichenpflanzungen bzw. 410 ha Eichen-Saat sowie 2.900 ha Buchenpflanzungen bzw. 220 ha Buchen-Saat jährlich. Es gibt 296 angemeldete Forstsamen-/Forstpflanzenbetriebe in Brandenburg (deutschlandweit über 2.000). Mit Stand 12.12.2025 bestehen Zulassungsflächen für Saatgutbestände von insgesamt 10.639,9 ha in Brandenburg, davon 5.513,9 ha (51,8 %) im Landeswald, mit Werten je Baumart (z. B. Gemeine Kiefer 4.695,5 ha gesamt/2.197,5 ha Landeswald, Traubeneiche 2.121,3 ha/1.350,6 ha, Rotbuche 1.232,3 ha/838,2 ha). Maßnahmen zur Sicherung von Saatgutbeständen sind im Vermehrungsgutkonzept des Landes Brandenburg 2024 festgelegt; als Beispiel wird der Kauf der ehemaligen Forstbaumschule Schrader in Eichhorst durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg genannt. Es wurde eine Saatgutreserve aufgebaut, und ab dem 1. Quartal 2026 soll die Pflege von Saatgutbeständen und Samenplantagen über die Richtlinie zur Walderhaltungsabgabe gefördert werden. Die Landesregierung bewertet, dass eine Entspannung der Versorgungslage mit Forstpflanzen in den letzten zwei Jahren festzustellen sei, aber weder die Versorgungslage mit Pflanzgut von Misch- und Nebenbaumarten noch die verfügbaren Haushaltsmittel im Katastrophenfall ausreichen würden, um die Wälder vollständig wiederzubewalden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Julian Brüning (CDU-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2158); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Landesregierung verweist auf die 2019 vom Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde vorgelegte Analyse zum Waldumbaupotenzial, auf die Ende 2024 veröffentlichten Daten der Bundeswaldinventur 2022, auf das Vermehrungsgutkonzept des Landes Brandenburg 2024 sowie auf die Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV) und § 8 Absatz 4 Landeswaldgesetz (LWaldG). In der Vorbemerkung äußern die Fragesteller die Einschätzung, dass Saatgutbestände und Forstbaumschulen vom Landesforstbetrieb nicht ausreichend genutzt oder weiterentwickelt und mehrere Forstbaumschulen geschlossen worden seien; diese Einschätzung wird von der Landesregierung in ihrer Antwort nicht bestätigt oder kommentiert.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2319, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.