❓ Medizinische Versorgung - Gesundheitskosten durch die medizinische Versorgung von "Flüchtlingen" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die medizinische Versorgung von Asylbewerbern, abgelehnten Asylbewerbern mit und ohne Duldung sowie Personen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass während der ersten 36 Monate des Aufenthalts Einschränkungen gelten, wonach akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandelt werden müssen, die Versorgung nach ihrer Darstellung aber auch Arznei- und Verbandsmittel, Vorsorgeuntersuchungen und empfohlene Schutzimpfungen umfasst. Die Fragesteller verweisen zudem auf frühere Kleine Anfragen und eine Mündliche Anfrage aus der laufenden und vorherigen Legislaturperiode zu demselben Themenkomplex.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber mit und ohne Duldung sowie Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln nach §23 Abs. 1, §25 Abs. 4 Satz 1 und §25 Abs. 5 AufenthG, außerdem die Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs sowie die Landesregierung als Erstattungsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: 1) Welche Gesundheitskosten/Zahlungsverpflichtungen für AsylbLG-Berechtigte entstanden 2020–2025, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Erstattungs-/Nichterstattungsbeträgen, sowie Anzahl der Leistungsberechtigten zum 31. Dezember jeden Jahres; 2) die fünf wichtigsten Gründe für Nichterstattung; 3) wie oft seit 2025 Vor-Ort-Prüfungen nach §3 Satz 2 LAufnGErstV stattfanden und mit welchem Ergebnis; 4) wie viele Personen zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes (27.02.2024) in die Übergangsregelung nach §20 AsylbLG fielen; 5) wie viele Mittel durch die Verlängerung der Frist für Analogleistungen von 18 auf 36 Monate geschätzt eingespart wurden; 6) wie lange Leistungsberechtigte AsylbLG-Leistungen bezogen haben/beziehen, aufgeschlüsselt nach Zeiträumen; 7) ob und wie Kostenpositionen (z. B. ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Dolmetscherleistungen, Schutzimpfungen u.a.) aufgeschlüsselt werden können; 8) durchschnittliche jährliche Gesundheitskosten nach Altersklasse und Geschlecht im Vergleich zu GKV-Patienten für 2020, 2023 und 2024; 9) Anzahl und Ausgang von Rechtsstreitigkeiten zwischen Land und Kommunen über die Kostenerstattungspflicht 2013–2022.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Lena Kotré und Dr. Daniela Oeynhausen eingereicht und am 29.01.2026 ausgegeben. Die Fragesteller verweisen auf frühere Kleine Anfragen 3053, 2968 und 3063 der 7. Wahlperiode (Drucksachen 7/8514, 7/8283 und 7/8537) sowie auf die Mündliche Anfrage 185 der laufenden Wahlperiode (Plenarprotokoll 8/174, Sitzung vom 16.07.2025). Die Fragesteller geben an, dass das Rückführungsverbesserungsgesetz am 27.02.2024 in Kraft trat und die Frist zur Erlangung von Analogleistungen von 18 auf 36 Monate verlängert wurde. Zahlen zu Kosten, Fallzahlen oder Einsparungen werden in der Anfrage selbst nicht genannt, sondern nur erfragt.