📝 Software - Einsatz von Analyse-Software für die Polizei nur mit unbedingtem Grundrechteschutz, kein Einsatz von Palantir in Brandenburg!
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit dem Einsatz von KI-gestützter Analyse-Software durch die Polizei, die große Datenmengen verknüpfen und auswerten soll, um Straftaten effektiver aufzuklären. Die Antragsteller verweisen auf die bundesweite Debatte um die Software „Gotham“ des Unternehmens Palantir Technologies, die bereits in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie ab April 2026 in Baden-Württemberg eingesetzt wird und über die auch Sachsen-Anhalt kurz vor einer Entscheidung steht. Die BSW-Fraktion will verhindern, dass auch Brandenburg eine solche Software einführt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, die Polizei des Landes, der Gesetzgebungsprozess zur Novelle des Brandenburgischen Polizeigesetzes sowie potenziell alle Bürger, deren Daten durch eine solche Analysesoftware erfasst werden könnten – nach Darstellung der Antragsteller auch unbeteiligte Dritte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert den Landtag auf, die Landesregierung aufzufordern: 1) auf die Anschaffung und Nutzung von Palantir-Produkten zu verzichten, auch nur vorübergehend oder in reduzierter Form; 2) keine ergebnisoffenen Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Marktanalysen zu Palantir-Systemen durchzuführen; 3) bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes klare Grenzen für Instrumente mit hoher Eingriffstiefe (z. B. KI-basierte Auswertung von Bestandsdaten, automatisierter Datenabgleich) zu definieren, deren Einsatz auf den Schutz vor extremistischen, terroristischen oder schwersten Straftaten zu beschränken und dabei umfassende parlamentarische Kontrolle sowie einen weitgehenden Richtervorbehalt vorzusehen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern ausschließlich die Positionen und Forderungen der BSW-Fraktion. Laut Antragstellern setzt Palantir Technologies seine Software „Gotham“ bereits unter den Namen „HessenData“ (Hessen), „VeRa“ (Bayern) und „DAR“ (Nordrhein-Westfalen) ein; in Baden-Württemberg solle der Einsatz ab April 2026 erfolgen, und der Landtag von Sachsen-Anhalt stehe laut Antragstellern unmittelbar vor der Beschlussfassung eines entsprechenden Gesetzes. Die Antragsteller begründen ihre Ablehnung damit, dass die Software ihrer Darstellung nach automatisiert Millionen Polizeidaten – auch Unbeteiligter – zu Profilen verknüpfe, ein Risiko für den Verlust der digitalen Souveränität bestehe und eine wirksame demokratische sowie richterliche Kontrolle der Palantir-Systeme ihrer Einschätzung nach faktisch unmöglich sei.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg (Drucksache 8/2414, eingegangen und ausgegeben am 17.02.2026). Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Der Antrag bezieht sich auf eine laufende bundesweite Debatte sowie auf eine geplante Änderung des Polizeigesetzes des Landes Brandenburg, ohne dass im Dokument eine Drucksachennummer dieses Gesetzentwurfs genannt wird. Konkrete Kosten oder Fristen nennt das Dokument nicht; die genannten Einsatzdaten anderer Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg ab April 2026) stammen aus der Darstellung der Antragsteller.