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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Notfallvorsorge - Verwundbarkeit der Energieinfrastruktur in Brandenburg und Vorbereitung auf Sabotage und Stromausfälle

16. Februar 2026Dokument 8/2434 · WP 8Brandenburg
Steffen John, Lena Kotré
EnergieinfrastrukturStromausfallSabotageKrisenvorsorgekritische Infrastruktur

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit der Verwundbarkeit der Energieinfrastruktur in Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf einen großflächigen Stromausfall infolge eines Sabotageaktes im Januar 2026 sowie einen Brandanschlag auf einen Strommast im September 2025 und fragen nach den wirtschaftlichen Folgen sowie den Vorbereitungen der Landesregierung auf Sabotage, Extremismus und großflächige Stromausfälle. Die Landesregierung beantwortet die Fragen zu wirtschaftlichen Schäden, betroffenen Branchen, Notstromvorsorge, Versorgungssicherung bei Stromausfällen sowie zu gezogenen Lehren und geplanten rechtlichen Regelungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte, Betreiber der Wasser-, Abwasser-, Gas-, Kraftstoff- und Telekommunikationsversorgung sowie die Bevölkerung im Falle eines großflächigen Stromausfalls, insbesondere aufgrund der engen infrastrukturellen Verflechtung mit Berlin.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) Welche wirtschaftlichen Schäden bei einem mehrtägigen (2, 3, 5, 7 Tage) Stromausfall erwartet werden und ob dazu Szenarien oder Berechnungen vorliegen; 2) welche Branchen besonders auf unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind; 3) wie die Notstrom- und Krisenvorsorge großer Industrie- und Gewerbebetriebe strukturiert ist und ob kommunale Vereinbarungen bestehen; 4) welche Maßnahmen zur Sicherstellung von Wasser-, Gas-, Kraftstoffversorgung, Telekommunikation und Logistik sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, Lebensmitteln und Brennstoffen getroffen wurden; 5) welche Lehren aus bisherigen Stromausfällen und Sabotageakten für die Absicherung der Versorgungsinfrastruktur gezogen werden; 6) welche Regelungen zu Sicherheitsstandards und redundanten Systemen bis wann verankert werden sollen; 7) welche Lehren für die zukünftige Wirtschafts- und Energiepolitik gezogen werden, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Planungssicherheit für Unternehmen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Risikoanalysen und Krisenvorsorgemaßnahmen (z. B. Notstromversorgung) im Verantwortungsbereich der einzelnen Unternehmen liegen und als Betriebsgeheimnisse gelten; ihr lägen dazu keine gesicherten Informationen vor (Fragen 1–3). Zur Versorgungssicherung (Frage 4) verweist sie auf ressortübergreifende Krisenmanagement- und Katastrophenschutzformate, ein vom MIK mit den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Beteiligung des MWAEK entworfenes Konzept zur Treibstoffversorgung bei flächendeckendem, langanhaltendem Stromausfall, die Registrierung aller Landkreise und kreisfreien Städte in der BAFA-Datenbank des Bundes sowie vorgehaltene Technik der Katastrophenschutzbehörden zur Trinkwassernotversorgung und Kraftstoffversorgung. Minister Keller lud am 10.02.2026 zu einer Gesprächsrunde mit Energie-Experten und am 12.02.2026 zu einem Expertendialog „Notruf bei Blackout“ mit Telekommunikationsunternehmen, Bundesnetzagentur und Innenministerium ein. Die Gasversorgung sei grundsätzlich auch bei Stromausfall gewährleistet, benötige aber Strom für Sekundärgeräte; Tankstellen benötigten eine Notstromversorgung; die Logistik sei laut Landesregierung robust und redundant aufgebaut, bei der Lagerlogistik könne es jedoch zu Störungen kommen. Nach dem Anschlag auf die Stromversorgung von Tesla sei ein Austauschformat mit relevanten Akteuren initiiert worden (Frage 5). Zur rechtlichen Einordnung (Frage 6) verweist die Landesregierung auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Energierecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das geplante KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der EU-CER-Richtlinie, das laut Landesregierung auch die physische Sicherheit der Stromversorgung angesichts der Bedrohungslage durch Russland adressiere, sowie auf die EU-Verordnung 2019/941 und einen vom BMWE erstellten Risikovorsorgeplan für die Elektrizitätsversorgung. Frage 7 wird mit Verweis auf die Antwort zu Frage 5 beantwortet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Steffen John und Lena Kotré (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2289); die Landesregierung hat vollständig geantwortet, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Genannte Termine: Gesprächsrunde mit Energie-Experten am 10.02.2026, Expertendialog „Notruf bei Blackout“ am 12.02.2026. Die Landesregierung verweist auf das Energiewirtschaftsgesetz, das geplante KRITIS-Dachgesetz (Umsetzung der EU-CER-Richtlinie), die EU-Verordnung 2019/941 sowie einen Risikovorsorgeplan des BMWE. Zu wirtschaftlichen Schadensszenarien bei mehrtägigem Stromausfall liegen der Landesregierung nach eigenen Angaben keine gesicherten Informationen vor, da entsprechende Risikoanalysen als Betriebsgeheimnisse der Unternehmen gelten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2434, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.