✏️ Dokument 8/2442
📋 Worum geht es?
Der Änderungsantrag der BSW -Fraktion bezieht sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung. Es wird gefordert, dass Vorhaben, für die bis zu zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes vollständige Genehmigungsunterlagen vorlagen, von der Untersagung ausgenommen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Vorhabenträger von Windkraftanlagen sowie die Genehmigungsbehörden in den betroffenen Regionalen Planungsgemeinschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, § 2c Absatz 4 des Gesetzentwurfes so zu ändern, dass die Untersagung nicht für Vorhaben gilt, die bis zu zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes vollständige Genehmigungsunterlagen eingereicht haben.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Änderungsantrag mit einer Begründung, dass die Regelung notwendig ist, um den Vertrauensschutz für Vorhaben zu gewährleisten und die Fristen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
⚡ Einordnung
Der Antrag könnte auf politische Unterstützung stoßen, da er den Ausbau von Windkraftanlagen fördern soll. Kritiker könnten jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Regionalplanung und den Umweltschutz äußern.