📝 Regionalplanung - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung
📋 Worum geht es?
Es geht um einen Änderungsantrag der BSW-Fraktion zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung. Der Antrag betrifft § 2c Absatz 4 des Gesetzentwurfs, der regelt, für welche Vorhaben eine im Gesetzentwurf vorgesehene Untersagung von Windkraftanlagen nicht gilt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Vorhabenträger von Windkraftanlagen, die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eingeleitet haben, insbesondere außerhalb geplanter Windeignungsgebiete in den Regionalen Planungsgemeinschaften Oderland-Spree, Prignitz-Oberhavel und Lausitz-Spreewald.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert, § 2c Absatz 4 des Gesetzentwurfs so zu fassen, dass die Untersagung nicht für Vorhaben gilt, für die bis zu einem Stichtag zehn Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes materiell vollständige Genehmigungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde vorlagen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag verlangt konkret eine Änderung des § 2c Absatz 4 des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion (Drucksache 8/1970, in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 8/2437). Die BSW-Fraktion begründet die zehnmonatige Rückwirkung damit, dass dadurch die Fristen des § 10 Absatz 6a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes samt der dreimonatigen Verlängerungsmöglichkeit zur Anwendung kommen sollen. Laut Fraktion ist diese Rückwirkung notwendig, da sonst ein wesentlicher Teil der mit dem Gesetzentwurf beabsichtigten Steuerung des Windkraftausbaus in Windenergiegebieten wirkungslos bliebe; sie verweist dafür auf eine aus ihrer Sicht hohe Zahl von Genehmigungsverfahren außerhalb geplanter Windeignungsgebiete in den drei genannten Planungsgemeinschaften.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (Drucksache 8/1970, Neudruck vom 06.11.2025) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung (Drucksache 8/2437). Das Dokument enthält keine Antwort der Landesregierung, da es sich um einen Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren handelt.