Zurück zur Übersicht
BrandenburgAntragAfD

📝 Untersuchungsausschuss - Einsetzung und Ausstattung eines Untersuchungsausschusses zur "Untersuchung des Handelns der Landesregierung Brandenburg hinsichtlich der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und der Wahrnehmung der Aufsicht über die Erfüllung der Pflichtaufgabe der Flüchtlingsunterbringung durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin (UA OPR)" gemäß Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes

24. Februar 2026Dokument 8/2443 · WP 8Brandenburg
Jean-René Adam, Torsten Arndt, Kai Berger, Dr. Hans-Christoph Berndt, Marlon Deter, Peter Drenske, Benjamin Filter, Daniel Freiherr von Lützow, Andreas Galau, Heiko Gehring, Lars Günther, Michael Hanko, Dennis Hohloch, Jean-Pascal Hohm, Lars Hünich, Fabian Jank, Falk Janke, Steffen John, Dr. Dominik Kaufner, Lena Kotré, Steffen Kubitzki, Roman Kuffert, Wilko Möller, Daniel Münschke, Volker Nothing, Dr. Daniela Oeynhausen, Erik Pardeik, Norbert Rescher, Tim Zimmermann
UntersuchungsausschussFlüchtlingsunterbringungKostenerstattungKommunalaufsichtVergabepraxis

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion beantragt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der das Handeln der Landesregierung Brandenburg bei der Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin seit 2014 untersuchen soll. Zugleich soll geprüft werden, wie die Landesregierung ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Landkreis bei dieser Pflichtaufgabe wahrgenommen hat. Der Ausschuss soll sich auch mit wirtschaftlichen Beziehungen des Landkreises zu privaten Vertragspartnern und mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Unterbringung befassen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und dessen Landrat, die Stadt Rheinsberg, mit der Flüchtlingsunterbringung beauftragte private Unternehmen sowie die Staatsanwaltschaft Neuruppin und die Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Antragsteller fordern die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit neun stimmberechtigten ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern unter Vorsitz der SPD (ohne Stimmrecht) und stellvertretendem Vorsitz der AfD. Der Ausschuss soll unter anderem klären, in welchem Umfang das Land seit 2014 Kosten für die Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erstattet hat, ob Kosten auch für unbelegte oder im Bau befindliche Unterkünfte sowie für Wachschutz gezahlt wurden, welche Verträge der Landkreis mit welchen Firmen (laut Antrag u. a. die FR23 GmbH) schloss, ob die Landesregierung ihre Aufsichts- und Weisungsbefugnisse ausreichend wahrgenommen hat, ob ein mögliches Näheverhältnis des Landrats Ralf Reinhardt zu beauftragten Geschäftsleuten Vertragsabschlüsse begünstigt hat, ob der Landrat persönliche finanzielle Vorteile hatte, und wie die Landesregierung mit Strafanzeigen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Themenkomplex umgegangen ist. Der Ausschuss soll einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Kostenerstattungsregeln vorlegen.

🔎 Konkrete Inhalte

Das Dokument ist der Einsetzungsantrag selbst und enthält keine Untersuchungsergebnisse. Es listet 29 konkrete Untersuchungsfragen in vier Themenkomplexen (Kostenerstattung, Aufsicht, wirtschaftliche Beziehungen zu Dritten, Umgang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen) sowie Regelungen zu Arbeitsweise und Zusammensetzung des Ausschusses (SPD 4, AfD 3 inkl. stellv. Vorsitz, BSW 1, CDU 1 Mitglied). Konkrete Zahlen oder Prüfergebnisse zu Kostenerstattungen liegen im Antrag selbst nicht vor, da diese erst Gegenstand der Untersuchung sein sollen.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Der Antrag nennt als Rechtsgrundlage Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit §2 Absatz 1 und §3 Absatz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes sowie §4 des Landesaufnahmegesetzes. Als untersuchungsrelevanter Zeitraum wird 2014 bis zum Einsetzungsdatum genannt. Im Antrag werden die FR23 GmbH, der Landrat Ralf Reinhardt sowie die Unterbringungsstandorte Klosterheide und Flecken Zechlin namentlich erwähnt; die darin enthaltenen Vermutungen zu Näheverhältnissen, finanziellen Vorteilen und Aufsichtsmängeln sind Fragestellungen der Antragsteller und keine festgestellten Tatsachen. Laut Antrag wurden gegen Beschuldigte geführte staatsanwaltschaftliche Verfahren ohne Erhebung einer öffentlichen Klage eingestellt; Namen von Beschuldigten werden im Dokument nicht genannt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2443, Wahlperiode 8, eingereicht 24. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.