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BrandenburgAntragBSW

📝 Landespolitik - Brandenburg in der Krise

25. Februar 2026Dokument 8/2458 · WP 8Brandenburg
KonnexitätsprinzipKommunalfinanzenSozialhilfePflichtaufgabenBundesteilhabegesetz

📋 Worum geht es?

Der Änderungsantrag der BSW-Fraktion bezieht sich auf einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zur Konnexität und den Finanzen von Städten und Gemeinden. Die BSW-Fraktion schlägt vor, zwei Punkte des AfD-Antrags neu zu formulieren: Das Land solle alle den Kommunen zugewiesenen Pflichtaufgaben auf vollständige Refinanzierung durch Land und Bund überprüfen, und die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für die vollständige Refinanzierung bundesgesetzlicher Pflichtaufgaben einsetzen.

👥 Wer ist betroffen?

Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg, insbesondere als Träger der Sozialhilfe; laut Begründung besonders ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und Menschen ohne existenzsicherndes Erwerbseinkommen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert, Punkt 1 des AfD-Entschließungsantrags so zu ändern, dass das Land alle den Kommunen zugewiesenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf vollständige Refinanzierung durch Land und Bund überprüft. Punkt 2 soll so geändert werden, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene für die vollständige Refinanzierung bundesgesetzlicher Pflichtaufgaben einzusetzen, die die Länder nach Weisung an die Kommunen übertragen. Die bisherigen Punkte 2 bis 4 des AfD-Antrags sollen zu Punkten 3 bis 5 werden.

🔎 Konkrete Inhalte

Die BSW-Fraktion begründet die Änderung zu Punkt 1 damit, dass Zahlungen gesetzlicher Leistungen wie der Sozialhilfe nicht eingestellt werden könnten, wenn diese nicht vollständig vom Land kompensiert würden, da eine Unterfinanzierung nicht zu Lasten individueller Rechtsansprüche gehen dürfe. Zur Begründung von Punkt 2 nennt die Fraktion, dass die Ausgaben des Landes Brandenburg für Sozialhilfe in den vergangenen zehn Jahren von 418,0 Millionen Euro auf 1.044,7 Millionen Euro gestiegen seien, ein Anstieg um rund 150 Prozent. Als Gründe nennt die Fraktion das Bundesteilhabegesetz, die demografische Entwicklung, tarifvertragliche Verbesserungen für Pflege- und Sozialpersonal, steigende Fallzahlen und steigende Fallkostenpauschalen. Laut Antrag übernehme das Land 85 Prozent der Kosten, die örtlichen Träger der Sozialhilfe in den Kommunen 15 Prozent; für die durch das Bundesteilhabegesetz veranlassten Kostensteigerungen gebe es bisher keinen Ausgleich durch den Bund. Punkt 3 der Begründung bezeichnet die Umnummerierung der übrigen Punkte als Folgeänderung.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Änderungsantrag von der BSW-Fraktion zu Drucksache 8/2447 (Entschließungsantrag der AfD-Fraktion vom 24.02.2026) zum Thema Konnexität und Kommunalfinanzen. Rechtsgrundlage für die Übertragung der Aufgaben im Sozialhilferecht und der Eingliederungshilfe auf Landkreise und kreisfreie Städte sind laut Antrag die Ausführungsgesetze zum Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Die Fraktion nennt einen Anstieg der Landesausgaben für Sozialhilfe von 418,0 Millionen Euro auf 1.044,7 Millionen Euro in zehn Jahren (rund 150 Prozent) sowie eine Kostenverteilung von 85 Prozent Land zu 15 Prozent kommunale Träger. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Änderungsantrag im parlamentarischen Verfahren handelt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2458, Wahlperiode 8, eingereicht 25. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.