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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Ausstellung - Darstellung der AfD in der schulischen Wanderausstellung "Baseballschlägerjahre in Schwedt/Oder" (Gesamtschule Talsand)

26. Februar 2026Dokument 8/2473 · WP 8Brandenburg
Dennis Hohloch, Norbert Rescher
Wanderausstellungpolitische BildungBeutelsbacher KonsensNeutralitätsgebotRechtsextremismus

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft eine schulische Wanderausstellung der Gesamtschule Talsand in Schwedt/Oder zum Thema rechte Gewalt in den 1990er-Jahren, die in Kooperation mit dem Stadtmuseum Schwedt entstand und auch im Landtag Brandenburg gezeigt wurde. Die Fragesteller der AfD-Fraktion sehen auf einem Plakat eine aus ihrer Sicht problematische Verknüpfung von NS-Symbolik, den sogenannten „Baseballschlägerjahren“ und einem Bezug zur AfD, unter anderem durch ein Aufklebermotiv und ein nicht näher belegtes Zitat mit der Quellenangabe „S. K.“. Die Landesregierung antwortet auf die einzelnen Fragen zu Verantwortlichkeit, Finanzierung, didaktischer Grundlage und rechtlichem Rahmen der Ausstellung.

👥 Wer ist betroffen?

Gesamtschule Talsand in Schwedt/Oder, die beteiligten Schülerinnen und Schüler des Seminarkurses, das Stadtmuseum Schwedt/Oder, das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport als antwortende Stelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: wer formell für Konzeption, Inhalte und Freigabe der Ausstellung verantwortlich ist; welche Rollen Schule, Stadtmuseum und externe Partner hatten; ob es ein didaktisches Begleitkonzept gibt; aus welchen Mitteln das Projekt finanziert wurde und welche Förderprogramme und Auflagen dabei galten; ob Erstellung/Design extern vergeben wurden; welche rechtlichen und pädagogischen Leitlinien (Neutralitätsgebot, Beutelsbacher Konsens) zugrunde lagen; welche fachlichen Kriterien der Gestaltung des umstrittenen Plakats zugrunde lagen; ob die Landesregierung eine suggerierte Traditionslinie NS–1990er-Gewalt–AfD teilt und worauf sich eine solche Zuschreibung stützt; wie zwischen historischen Tatsachen, extremistischen Strukturen und parteipolitischen Bewertungen unterschieden wird; wer die mit „S. K.“ gekennzeichnete Person ist und aus welchem Kontext das Zitat stammt; welche Qualifikation der Auswahl von Person und Zitat zugrunde lag; welche Standards für die Kennzeichnung wertender Zitate über Parteien gelten; und wer die Präsentation im Landtag ermöglichte sowie welche Maßnahmen die Einordnung als rein schulisches Projekt sicherstellten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Landesregierung entstand die Ausstellung im Rahmen eines Seminarkurses der gymnasialen Oberstufe; Auswahl der Inhalte, Text- und Bildkonzeption oblagen den Schülerinnen und Schülern selbst. Das Stadtmuseum Schwedt/Oder ermöglichte den Zugang zu Archivalien und Zeitzeugen, ein Grafiker und Mitarbeitende des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus unterstützten praktisch bzw. fachlich. Ein didaktisches Begleitkonzept wurde laut Antwort nicht erstellt; jedes Plakat enthalte laut zuständigem staatlichem Schulamt Quellenangaben. Finanziert wurde das Projekt laut Landesregierung über „Partnerschaft für Demokratie“ aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; weitere Angaben zu Finanzierungspositionen und zu einer externen Vergabe von Design/Druck liegen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) nicht vor. Als rechtlich-pädagogischer Rahmen werden der Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Teilnehmerorientierung) sowie das Verbot der politischen Werbung nach § 47 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz genannt. Zur Frage einer möglichen Traditionslinie NS–1990er-Gewalt–AfD sowie zur Person „S. K.“ und zum Zitatkontext erklärt die Landesregierung, dem MBJS lägen keine Detailkenntnisse bzw. Informationen vor; die Auswahl der Zeitzeugin/des Zeitzeugen sei aufgrund ihrer/seiner Funktion als Zeitzeuge erfolgt. Der Unterricht erfolge laut Antwort nach § 10 BbgSchulG auf Grundlage der Rahmenlehrpläne, u.a. für das Fach Geschichte. Zur Präsentation im Landtag teilt die Landesregierung mit, dass Ausstellungen im Landtagsgebäude in der Regel nicht von der Landesregierung verantwortet werden und ihr dazu keine Informationen vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dennis Hohloch und Norbert Rescher (AfD-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2340); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt. Die im Vorbemerkungstext enthaltenen Bewertungen der Plakatgestaltung (z.B. die vermutete Verknüpfung von NS-Symbolik, 1990er-Gewalt und AfD-Bezug sowie die vermutete Traditionslinie) stammen von den Fragestellern und werden von der Landesregierung nicht bestätigt; das MBJS gibt zu mehreren Detailfragen (Identität von „S. K.“, Zitatkontext, externe Vergabe, Finanzierungsaufschlüsselung) an, keine Informationen zu haben. Die Landesregierung verweist auf § 47 Abs. 2 BbgSchulG, § 10 BbgSchulG, den Beutelsbacher Konsens sowie die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Partnerschaft für Demokratie) als rechtliche bzw. finanzielle Rahmenbedingungen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2473, Wahlperiode 8, eingereicht 26. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.