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BrandenburgKleine AnfrageBSW

Dokument 8/2479

27. Februar 2026Dokument 8/2479 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
PolitikerbeleidigungPresseauskunftsgesetzStrafanzeigenMeinungsfreiheitLandesregierung

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Anwendung des § 188 StGB, der die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellt, sowie die Forderung nach einem Presseauskunftsgesetz thematisiert. Der Fragesteller beleuchtet, wie dieser Straftatbestand in der Vergangenheit genutzt wurde und welche Herausforderungen sich dabei ergeben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Politiker, die Strafanzeigen stellen, sowie Journalisten und die Öffentlichkeit, die Zugang zu Informationen über solche Verfahren haben möchte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der Strafanzeigen auf Grundlage des § 188 StGB sowie zur Unterstützung eines Presseauskunftsgesetzes an die Landesregierung gerichtet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass seit 2021 nur eine Strafanzeige aufgrund des § 188 StGB von einem Mitglied der vorherigen Landesregierung gestellt wurde. Bis zum 6. Februar 2026 gab es keine Anzeigen von der neuen Landesregierung. Die Landesregierung sieht keinen Anlass zur Abschaffung des § 188 StGB und es liegt derzeit keine Initiative für ein Presseauskunftsgesetz vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und zur Transparenz in der Politik auf. Es gibt eine Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des § 188 StGB und die Notwendigkeit eines Presseauskunftsgesetzes, was in der Öffentlichkeit und unter Journalisten auf unterschiedliche Reaktionen stößt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2479, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.