❓ Dokument 8/2488
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Anrechnung von Flächen außerhalb geplanter Windenergiegebiete auf das Teilflächenziel von 2,2 % bis zum 31.12.2032 im Land Brandenburg thematisiert. Es wird nach den Regelungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes gefragt, die die Anrechnung von bereits in Betrieb befindlichen und genehmigten Windenergieanlagen betreffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Regionalen Planungsgemeinschaften Uckermark-Barnim, Havelland-Fläming, Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Prignitz-Oberhavel sowie die Betreiber von Windenergieanlagen und die Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anrechnung von Flächen für Windenergie außerhalb geplanter Gebiete gestellt. Insbesondere wird nach den Gesamtflächen gefragt, die in den jeweiligen Regionalplänen berücksichtigt werden, sowie nach den Gründen für eine mögliche Nichtanrechnung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Umsetzung der Windenergieziele in Brandenburg betrifft. Die Anrechnung von Flächen könnte entscheidend für die Erreichung der festgelegten Ziele sein, was sowohl Unterstützung als auch Kritik von verschiedenen Interessengruppen hervorrufen könnte.