❓ Dokument 8/2505
📋 Worum geht es?
In diesem Dokument beantwortet die Landesregierung eine Kleine Anfrage zur Verwendung des Symbols des VVN, insbesondere im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung am 08.02.2026 in Ziegenhals. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vorgehensweise der Polizei eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Teilnehmer der Gedenkveranstaltung, die Polizei, die Staatsanwaltschaft sowie Mitglieder des VVN.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Handhabung des Symbols des VVN durch die Polizei und Staatsanwaltschaft gestellt, insbesondere ob es Anweisungen oder Maßgaben gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass es keine spezifischen Anweisungen zum Umgang mit dem roten Dreieck gibt. Die Bewertung erfolgt im Einzelfall, basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Gedenkveranstaltung wurde die Fahne als nicht strafbar eingestuft.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Verwendung des Symbols des VVN ist politisch umstritten, da sie Fragen zur Meinungsfreiheit und zur historischen Aufarbeitung aufwirft. Kritiker befürchten eine Kriminalisierung von Gedenkveranstaltungen.