📝 Rettungswesen - Das Land muss handeln: Finanzierung der Rettungsfahrten in Brandenburg sichern und Gebührenbescheide für Patienten abwenden
📋 Worum geht es?
Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026 müssen Krankenkassen sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes nicht mehr bezahlen. Die Antragsteller führen aus, dass dadurch bei den Rettungsdienstträgern in Brandenburg Defizite in dreistelliger Millionenhöhe entstanden seien, in einzelnen Landkreisen laut Antragstellern zwischen 30 und 40 Millionen Euro. Die Fraktion fordert, dass das Land diese Kosten übernimmt, damit Patienten nicht mit Gebührenbescheiden für die Nutzung des Rettungsdienstes konfrontiert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Antrag Bürgerinnen und Bürger, die den Rettungsdienst in Brandenburg in Anspruch nehmen, sowie die Rettungsdienstträger (Landkreise und kreisfreie Städte), genannt werden insbesondere der Landkreis Dahme-Spreewald und die Stadt Cottbus. Ebenfalls genannt werden die Krankenkassen AOK Nordost und die Innungskasse Berlin und Brandenburg (IKK BB) sowie das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. die aufgelaufenen Kosten für Fehlfahrten, für die Krankenkassen laut aktueller Rechtsprechung nicht aufkommen müssen, den Rettungsdienstträgern nach dem Konnexitätsprinzip vollumfänglich zu erstatten, um drohende Zahlungsunfähigkeiten abzuwenden; 2. alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um Gebührenbescheide für Rettungsdienstfahrten gegenüber Patienten abzuwenden; 3. als Aufsichtsbehörde AOK Nordost und IKK BB aufzufordern, ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Rettungsdienstträgern unverzüglich nachzukommen, und sich auf Bundesebene beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auch mit Bezug zu anderen Krankenkassen einzusetzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag der AfD-Fraktion enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern ausschließlich Forderungen der Fraktion. Laut Begründung berichtete Gesundheitsministerin Müller im Plenum von offenen Forderungen der Rettungsdienstträger von 150 Millionen Euro und mehr. Die Landesregierung habe laut Antragstellern in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage 38 und in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales (AGS) vom 4. März 2026 Forderungen nach Landesbürgschaften zurückgewiesen und dies als „nicht vorgesehen“ bezeichnet, da der Rettungsdienst zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern im Rahmen der Selbstverwaltung zu regeln sei; die Möglichkeit dazu habe sie aber nicht bestritten. Die Landesregierung habe zudem auf eine geplante Notfallreform des Bundes verwiesen, die die Zahlungspflicht künftig bei den Kassen verankern solle, sowie auf technische Hürden bei den Kassen und darauf, dass für eine Anweisung des Ministeriums ein Rechtsbruch vorliegen müsse.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Das Dokument verweist auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026 (OVG 6 A 13/25) zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming, auf § 17 BbgRettG, auf die Mündliche Anfrage 38 sowie auf die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 4. März 2026. Die Landrat von Dahme-Spreewald und der Oberbürgermeister von Cottbus äußerten laut Antragsbegründung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 17. Februar 2026 ihre eigene Einschätzung, ihr Vertrauen in eine gemeinsame Lösung mit den Krankenkassen sei erschöpft, und forderten ein Machtwort der Landesregierung sowie Landesbürgschaften.