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BrandenburgAntragAfD

📝 Rechtsextremismus - Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" zurücknehmen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Parteienfreiheit

10. März 2026Dokument 8/2533 · WP 8Brandenburg
VerfassungsschutzParteienprivilegRechtsextremismus-EinstufungVerwaltungsgerichtEinstufungsvermerk

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion beantragt, dass die Landesregierung die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zurücknimmt. Die Fraktion verweist dabei auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25), der dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren untersagt hat, die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen. Nach Ansicht der Fraktion müssten diese Feststellungen auch für den Landesverband Brandenburg gelten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der AfD-Landesverband Brandenburg, die Landesregierung Brandenburg (insbesondere das Ministerium des Innern und für Kommunales mit seiner Verfassungsschutzabteilung), sowie laut Antragstellern Mitglieder, Mandatsträger und Wähler der Partei.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ unverzüglich zurücknimmt. Der Landtag soll zudem feststellen, dass die Einstufung politischer Parteien strengen verfassungsrechtlichen Maßstäben (Parteienprivileg nach Art. 21 GG, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) unterliegt und dass die Feststellungen des Verwaltungsgerichts Köln zur Bundes-AfD uneingeschränkt auch für den Landesverband Brandenburg gelten.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26.02.2026, wonach es für eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ an einer „Verdichtung der Tatsachen zur Gewissheit“ fehle und einzelne Äußerungen keine beherrschende verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei belegten. Laut Antragstellern hatte der ehemalige Abteilungsleiter der Verfassungsschutzabteilung im Innenministerium die Einstufung des Landesverbandes am 14.04.2025 intern vorgenommen, ohne – so die Fraktion – Legitimation durch die damalige Innenministerin Katrin Lange (SPD) einzuholen; diese sei später von ihrem Amt zurückgetreten. Die Fraktion verweist zudem auf ein Klage- und Eilverfahren der AfD Brandenburg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sowie auf eine „Stillhalteerklärung“ des Innenministeriums, nach der der Landesverband bis zum Abschluss des Eilverfahrens als „Verdachtsfall“ behandelt werden sollte; der Eilantrag sei später zurückgenommen worden, um eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks zu erreichen. Eine Antwort oder Positionierung der aktuellen Landesregierung zu dem Antrag enthält das Dokument nicht.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Als Beleg wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) angeführt, der sich auf die Einstufung der AfD auf Bundesebene bezieht, nicht direkt auf den Landesverband Brandenburg. Die Bewertung, dass die Einstufung des Landesverbandes Brandenburg „fehlerhaft und ausschließlich politisch motiviert“ sei, ist eine Einschätzung der antragstellenden Fraktion. Der Einstufungsvermerk des MIK vom 14.04.2025 sowie das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz werden im Dokument als Quellen benannt; die Fraktion bewertet deren Inhalt als „ohne Substanz“.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2533, Wahlperiode 8, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.