📝 Tarifautonomie - Bundestariftreuegesetz nachbessern - Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern
📋 Worum geht es?
Der Bundestag hat am 26. Februar 2026 das Bundestariftreuegesetz beschlossen, das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen des Bundes zur Einhaltung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen verpflichten soll. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die BSW-Fraktion begrüßt das Gesetz grundsätzlich, sieht aber durch zahlreiche Ausnahmen, hohe Schwellenwerte und abgeschwächte Kontroll- und Sanktionsmechanismen die Wirksamkeit gefährdet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen, die öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, deren Beschäftigte, tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge sowie die Bundeswehr-Beschaffung und damit verbundene Auftragnehmer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Landtag soll die Landesregierung auffordern: 1. sich im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses (Art. 77 Abs. 2 GG) einzusetzen, um Lieferaufträge und Konzessionen in den Geltungsbereich einzubeziehen, die Bundeswehr-Ausnahme zu streichen, Schwellenwerte zu senken sowie verpflichtende Kontroll- und wirksame Sanktionsmechanismen durchzusetzen; 2. sich dafür einzusetzen, dass tarifvertragliche Bedingungen ab dem ersten Tag gelten und Kontrollen entlang der gesamten Nachunternehmerkette erfolgen; 3. die Bundesregierung zur Vorlage eines Aktionsplans zur Stärkung der Tarifbindung gemäß Richtlinie (EU) 2022/2041 aufzufordern.
🔎 Konkrete Inhalte
Laut Antragstellern gilt das beschlossene Bundestariftreuegesetz nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro; Lieferaufträge nach § 103 Abs. 2 GWB sind vollständig ausgenommen. Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr sind laut Antrag bis zum 31. Dezember 2032 vollständig ausgenommen. Die Antragsteller verweisen auf Berechnungen des DGB auf Grundlage der Vergabestatistik des Statistischen Bundesamtes, wonach dadurch etwa 23 % der Bauaufträge, 28 % der Lieferaufträge und fast 31 % der Dienstleistungsaufträge nicht erfasst würden. Zudem seien im Gesetzgebungsverfahren ursprünglich vorgesehene stichprobenartige Kontrollen gestrichen und die Zahl der Planstellen in der Prüfstelle reduziert worden; statt verpflichtender Vertragsstrafen enthalte das Gesetz nun lediglich eine „Soll“-Regelung.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 10.03.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag handelt. Die Antragsteller nennen als Quelle die Vergabestatistik des Statistischen Bundesamtes (ausgewertet vom DGB) sowie einen bundesweiten Tarifbindungsgrad von 49 % der Beschäftigten. Das Dokument verweist auf das vom Bundestag am 26. Februar 2026 beschlossene Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (BTTG), das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sowie auf Art. 77 Abs. 2 GG und die Richtlinie (EU) 2022/2041. Als Bewertung der IG Metall wird zitiert, das Gesetz enthalte „Schleichwege rechts und links“.