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BrandenburgAntragAfD

📝 Internationale Sanktion - Freiheitsrechte gegen EU-Willkür verteidigen

10. März 2026Dokument 8/2536 · WP 8Brandenburg
EU-SanktionenRechtsstaatlichkeitGrundrechteGewaltenteilungAußen- und Sicherheitspolitik

📋 Worum geht es?

Der Antrag der AfD-Fraktion befasst sich mit EU-Sanktionen, die der Rat der Europäischen Union am 8. Oktober 2024 auf Grundlage von Artikel 29 EUV und Artikel 215 AEUV im Zusammenhang mit destabilisierenden Aktivitäten Russlands erlassen und seitdem mehrfach verlängert und erweitert hat. Die Antragsteller behaupten, diese Sanktionen richteten sich auch gegen EU-Bürger, Bürger assoziierter Staaten und deutsche Staatsbürger und verstießen damit gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere das Prinzip der Gewaltenteilung und das Willkürverbot. Die Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, sich für die Aufhebung der betreffenden Sanktionen einzusetzen und einen innerdeutschen Rechtsschutz zu schaffen.

👥 Wer ist betroffen?

Nach Darstellung der Antragsteller betroffen sind von den EU-Sanktionen namentlich gelistete Privatpersonen, darunter laut Antrag ein Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Belgien sowie deutsche Staatsbürger, von denen einer in Deutschland wohnhaft sei. Die Antragsteller sehen darüber hinaus die Rechtssicherheit aller Bürger in Brandenburg als betroffen an.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die AfD-Fraktion fordert den Landtag auf zu beschließen: 1. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen für die sofortige Aufhebung der betreffenden EU-Sanktionen einzusetzen, soweit sie sich auch gegen EU-Bürger und Bürger assoziierter Staaten richten. 2. Bis zur Aufhebung soll für betroffene deutsche Staatsbürger eine Rechtsschutzmöglichkeit innerhalb Deutschlands geschaffen werden.

🔎 Konkrete Inhalte

In der Begründung legt die AfD-Fraktion dar, dass der Rat der EU am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 und die Verordnung (EU) 2024/2642 erlassen habe, die am 29. Mai 2025 durch Beschluss (GASP) 2025/963 und Verordnung (EU) 2025/964 geändert und am 3. Oktober 2025 bis zum 9. Oktober 2026 verlängert worden seien. Die Sanktionen umfassen laut Antrag Ein- und Ausreiseverbote sowie das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen. Die Antragsteller führen als Beispiel den Schweizer Jacques Baud an, der am 15. Dezember 2025 als Nummer 57 auf die Sanktionsliste gesetzt worden sei; sie zitieren ein von ihnen so dargestelltes Gespräch mit der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 20.02.2026, in dem Baud laut Antrag angibt, zeitweise keinen Zugriff auf seine Bankkonten gehabt zu haben, bis das belgische Finanzministerium eine humanitäre Ausnahmeregelung bewilligt habe. Die Antragsteller verweisen zudem auf ein EuGH-Urteil vom 1. August 2025 in der Rechtssache C-544/23 zu Kriterien des Strafcharakters obrigkeitlicher Maßnahmen sowie auf ein von den fraktionslosen EU-Abgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Ninon Colneric und Alina Miron, das laut Antrag zu dem Ergebnis kommt, das Sanktionsregime verletze unter anderem die Meinungsäußerungsfreiheit, das Recht auf Freizügigkeit, den Datenschutz, die Berufsfreiheit, den Gesundheitsschutz und Verfahrensrechte der Betroffenen. Das Dokument enthält nur den Antrag der AfD-Fraktion; eine Stellungnahme oder Antwort der Landesregierung liegt nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion. Er bezieht sich auf die EU-Rechtsakte Beschluss (GASP) 2024/2643, Verordnung (EU) 2024/2642, deren Änderungen durch Beschluss (GASP) 2025/963 und Verordnung (EU) 2025/964 sowie die Verlängerung durch Beschluss (GASP) 2025/2019 bis zum 9. Oktober 2026. Als Quellen nennt die Fraktion ein EuGH-Urteil vom 1. August 2025 (Rechtssache C-544/23), ein Interview mit Jacques Baud in der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 20.02.2026 sowie ein Rechtsgutachten von Ninon Colneric und Alina Miron im Auftrag der EU-Abgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich. Eine Antwort oder Positionierung der Landesregierung zu den Forderungen liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2536, Wahlperiode 8, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.