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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Psychisch Kranker - Gewalt durch psychisch Kranke verhindern

10. März 2026Dokument 8/2549 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
psychische ErkrankungGefährdungspräventionRisikomanagementPolizeirechtDatenaustausch

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Sven Hornauf (BSW-Fraktion) fragt die Landesregierung, ob in Brandenburg ein ähnliches Projekt wie das von der Berliner Polizei angekündigte Drei-Stufen-Modell zur frühzeitigen Identifikation psychisch auffälliger und potenziell gefährlicher Personen geplant ist. Hintergrund ist laut den Fragestellern eine aus ihrer Sicht steigende Zahl von Delikten und Opfern in dieser von ihnen so bezeichneten 'Risikogruppe'. Die Landesregierung stellt dem entgegen, es handele sich um ein bundesweites Phänomen, keine auf Brandenburg oder Berlin begrenzte Gruppe, und verweist auf einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 13. Juni 2025 zu integriertem Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Polizei Brandenburg, medizinisches Fachpersonal und psychiatrische Einrichtungen (u.a. die Kliniken für Forensische Psychiatrie in Brandenburg an der Havel und Eberswalde), Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der Psychiatriekoordination sowie Justiz- und Bewährungsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) Ist ein ähnliches Identifikationsprojekt wie in Berlin für Brandenburg geplant? 2) Gibt es in Brandenburg bereits vergleichbare Verfahren? 3) Gibt es die nötige Rechtsgrundlage zur Erfassung und Analyse von 'Risikopotenzial'? 4) Wie wird eine Gleichsetzung von psychischer Erkrankung mit Gefährlichkeit und eine Stigmatisierung verhindert, und nach welchen Kriterien beurteilen Polizeibeamte den Erstkontakt? 5) Werden Polizeibeamte speziell im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen geschult? 6) Wie ist die Zusammenarbeit von Polizei, Ärzten/psychiatrischen Diensten und sozialen Trägern organisiert? 7) Welche präventiven Maßnahmen gibt es? 8) Wie bewertet die Landesregierung niedrigschwellige Hilfsangebote und aufsuchende psychosoziale Arbeit?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, Brandenburg prüfe die institutionellen, strukturellen und rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweit standardisiertes Risikomanagement, lehnt aber pauschale Zuschreibungen von Gewaltbereitschaft bei psychischer Erkrankung ab. Es gebe bereits bestehende Verfahren zur Früherkennung schwerer zielgerichteter Gewaltstraftaten, auch ohne Bezug zur politisch motivierten Kriminalität. Rechtliche Grundlage für Gefahreneinschätzungen sind § 39 Abs. 1 und § 29 Abs. 5 des Brandenburgischen Polizeigesetzes; weitergehende Regelungen zur Erfassung von Risikopotenzial müssten interdisziplinär erst geschaffen werden. Die Beurteilung im Erstkontakt erfolgt einzelfallbezogen, ohne feste wissenschaftliche Checkliste, in Zusammenarbeit mit medizinischem Fachpersonal. Der Umgang mit psychisch erkrankten Menschen ist Teil der Polizeiausbildung (Psychologie, Einsatzlehre, soziale Kompetenz, Wahlpflichtmodul, Masterstudiengang Kriminalistik); zusätzlich wird ein dreitägiges Weiterbildungstraining pilotiert. Nach § 7 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes obliegt Landkreisen und kreisfreien Städten die Koordination der Versorgung, u.a. über Psychiatrie-Koordinatoren und psychosoziale Arbeitsgemeinschaften. § 57 des Gesetzes erlaubt psychiatrischen Krankenhäusern einzelfallbezogene Datenübermittlung an Dritte wie die Polizei bei gegenwärtiger Gefahr. Bei gerichtlich angeordneter Unterbringung nach § 63 StGB greift nach Entlassung Führungsaufsicht (§ 67d StGB) mit möglichen Weisungen nach § 68b StGB, einschließlich Therapieweisung und ggf. elektronischer Aufenthaltsüberwachung. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht familiengerichtliche Kontakt- und Näherungsverbote. Die Kliniken für Forensische Psychiatrie in Brandenburg an der Havel und Eberswalde betreiben Rückfallambulanzen für aus dem Maßregelvollzug entlassene Patienten. Die Antwort auf Frage 8 ist im vorliegenden Dokumentauszug nicht vollständig enthalten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf eingereicht (Drucksache 8/2380); die Landesregierung hat durch den Minister des Innern und für Kommunales geantwortet (Drucksache 8/2549). Die Landesregierung verweist auf einen Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 13. Juni 2025 zu integriertem Risikomanagement bei Menschen mit psychischen Erkrankungen. Als Beispiele für schwere zielgerichtete Gewalttaten durch Personen mit psychischen Auffälligkeiten nennt die Landesregierung Vorfälle in Hamburg, Magdeburg und Aschaffenburg, ohne weitere Details oder Zahlen zu nennen. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird, sind § 39 Abs. 1 und § 29 Abs. 5 des Brandenburgischen Polizeigesetzes sowie §§ 7 und 57 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes, § 63, § 67d und § 68b StGB sowie §§ 1 und 4 des Gewaltschutzgesetzes.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2549, Wahlperiode 8, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.