📝 Freie Rede statt Sanktionen – Ordnungsgelder streichen
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion legt einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses über die neue Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg für die 8. Wahlperiode vor. Der Antrag richtet sich gegen die Möglichkeit, Abgeordnete mit einem Ordnungsgeld zu belegen, und schlägt stattdessen ein Einspruchsverfahren gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Sitzungsausschluss vor. Zusätzlich soll die Zuschaltung von Sachverständigen bei Anhörungen erleichtert werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Landtages Brandenburg, die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident sowie das Präsidium, die über Ordnungsmaßnahmen entscheiden, und zu Anhörungen geladene Sachverständige.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert: I. die Streichung von § 34 Absatz 8 der Geschäftsordnung (Grundlage für Ordnungsgelder); II. eine Neufassung von § 36, wonach Mitglieder des Landtages gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Sitzungsausschließung bis zum Beginn der nächsten Sitzung schriftlich bei der Präsidentin oder dem Präsidenten Einspruch einlegen können, über den das Präsidium entscheidet, ohne dass der Einspruch aufschiebende Wirkung hat; III. die Ergänzung von § 81 um einen Absatz 7, wonach § 77a Absatz 1 und 2 (zur Zuschaltung) für Anzuhörende entsprechend gilt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion am 17.03.2026 (Drucksache 8/2571) als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Hauptausschusses in Drucksache 8/2557 vom 16.03.2026. Die Fraktion begründet die Streichung von § 34 Abs. 8 mit Verweis auf Art. 55 Abs. 2, Art. 56 Abs. 1 und 2, Art. 57 sowie Art. 61 der Verfassung des Landes Brandenburg und auf § 20 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes (AbgG); zum Vergleich verweist die Fraktion auf § 4a Abs. 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes. Eine Stellungnahme oder Entscheidung des Landtages zu diesem Änderungsantrag liegt im Dokument nicht vor.