Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wahlwerbung - Einhaltung des Bundesfernstraßengesetzes - Wahlwerbeanlagen im Bereich B 166/L 28 (Passow)

20. März 2026Dokument 8/2587 · WP 8Brandenburg
Daniel Münschke, Norbert Rescher
BundesfernstraßengesetzWahlwerbungAnbauverbotszoneAußenwerbungStraßenbaubehörde

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller berichten, dass im Bereich der Kreuzung der Bundesstraße B 166 mit der Landesstraße L 28 bei Passow (Landkreis Uckermark, außerhalb geschlossener Ortschaft) zwei großformatige Wahlwerbebanner zur Landratswahl im Landkreis Uckermark aufgestellt wurden. Nach § 9 Fernstraßengesetz (FStrG) gelten außerhalb von Ortsdurchfahrten Abstandsregeln für Hochbauten und Außenwerbeanlagen: ein Anbauverbot bis 20 Meter und eine Zustimmungspflicht der obersten Landesstraßenbaubehörde bis 40 Meter vom Fahrbahnrand. Die Fragesteller wollen klären, ob diese Vorschriften bei den Bannern eingehalten wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als zuständige Behörde, die Landesregierung, sowie die Aufsteller der Wahlwerbung für die Landratswahl im Landkreis Uckermark.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1. Ist dem Landesbetrieb Straßenwesen die Aufstellung der Banner bekannt? 2. In welchem Abstand zur Fahrbahn befinden sich die Anlagen jeweils? 3. Liegen sie innerhalb der 20-Meter-Anbauverbotszone oder der 40-Meter-Zustimmungszone? 4. Liegt eine Zustimmung der Straßenbaubehörde vor? 5. Falls ja: wann, von welcher Behörde, mit welchen Auflagen? 6. Falls nein: Wurden Maßnahmen zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustands eingeleitet und welche? 7. Hat der Landesbetrieb eine fernstraßenrechtliche Prüfung vorgenommen und mit welchem Ergebnis?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage wurde von den Abgeordneten Daniel Münschke und Norbert Rescher (AfD-Fraktion) eingereicht und am 20.03.2026 ausgegeben. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf § 9 Abs. 1, 2 und 6 FStrG als rechtliche Grundlage ihrer Fragen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2587, Wahlperiode 8, eingereicht 20. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.