❓ Dokument 8/2587
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Aufstellung von Wahlwerbebannern an der Kreuzung der Bundesstraße B 166 und der Landesstraße L 28 in Passow thematisiert. Es wird geprüft, ob die gesetzlichen Abstands- und Zustimmungsvorschriften des Bundesfernstraßengesetzes eingehalten wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion, die Landesregierung sowie die zuständige Straßenbaubehörde. Auch die Anwohner und Verkehrsteilnehmer in der Region Passow sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen die Landesregierung, ob die Aufstellung der Wahlwerbebanner bekannt ist, in welchem Abstand sie zur Fahrbahn stehen, ob sie innerhalb der Anbauverbots- und Zustimmungszone liegen, ob eine Zustimmung vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen wurden, falls keine Zustimmung erteilt wurde.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage könnte auf mögliche Verstöße gegen das Bundesfernstraßengesetz hinweisen und hat somit Relevanz für die rechtliche Einordnung von Wahlwerbung im öffentlichen Raum. Die Beantwortung könnte Auswirkungen auf zukünftige Wahlkampagnen und die Regelung von Außenwerbung haben.