❓ Dokument 8/2620
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Gewährleistungs- und Steuerungsverantwortung des Landes Brandenburg bei der Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung gemäß SGB IX. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt, die Entwicklungsrisiken oder Behinderungen aufweisen, sowie deren Familien. Auch die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Krankenkassen sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, zu Steuerungs- und Kontrollinstrumenten sowie zur flächendeckenden Umsetzung der Frühförderung aufgeworfen. Die Landesregierung wird um Auskunft zu den bestehenden Maßnahmen und Herausforderungen gebeten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat den rechtlichen Rahmen durch die Brandenburgische Frühförderungs-Ersatzverordnung geschaffen. Es bestehen jedoch regionale Unterschiede in der Umsetzung. Die Verantwortung für die Vereinbarungen liegt bei den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe und den Krankenkassen. Konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der Umsetzung werden nicht detailliert genannt.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Frühförderung ist politisch relevant, da sie die Unterstützung von Kindern mit Behinderungen betrifft. Es gibt Bedenken hinsichtlich der flächendeckenden Umsetzung und der rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl von der Landesregierung als auch von den Trägern der Eingliederungshilfe kritisch betrachtet werden.