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BrandenburgAntragAfD

📝 Polizeieinsatz - Kosten für Polizeieinsätze in Ausländerwohneinrichtungen erfassen und den Verursachern auferlegen

14. April 2026Dokument 8/2665 · WP 8Brandenburg
PolizeieinsatzKostenersatzVerursacherprinzipErstaufnahmeeinrichtungPolizeigesetz

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit Polizeieinsätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und sonstigen Wohnformen von Ausländern. Die Antragsteller fordern, dass die Landesregierung rechtliche Grundlagen schafft, um die Kosten solcher Einsätze künftig den Verursachern aufzuerlegen, sofern diese auf individuell zurechenbares, vorsätzliches oder grob fahrlässiges, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zurückgehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige Wohnformen von Ausländern in Brandenburg, die dort verantwortlichen Personen sowie ggf. Betreiber oder sonstige Dritte dieser Einrichtungen. Zuständig für die Umsetzung wäre die Landesregierung, berichtspflichtig gegenüber dem Ausschuss für Inneres und Kommunales (AIK) des Landtags.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf: 1. bis Ende des vierten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Änderungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes, des Ordnungsbehördengesetzes sowie kostenrechtlicher Vorschriften enthält, um einen rechtssicheren Kostenersatz für solche Polizeieinsätze zu ermöglichen; 2. im Gesetzentwurf zu regeln, unter welchen Voraussetzungen Verursacher, sonstige nach Polizei- und Ordnungsrecht Verantwortliche sowie ggf. Betreiber oder Dritte kostenrechtlich herangezogen werden können, wenn Pflichtverletzungen bei Organisation, Aufsicht oder Sicherung für solche Einsätze ursächlich waren; 3. die Anzahl und Kosten dieser Polizeieinsätze ab sofort statistisch zu erfassen und dem AIK vierteljährlich schriftlich zu berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag selbst enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert Forderungen der AfD-Fraktion. Konkret verlangt die Fraktion eine Gesetzesvorlage bis Ende des vierten Quartals 2026, die Kostenheranziehung von Verursachern, sonstigen Verantwortlichen und ggf. Betreibern regelt, sowie eine ab sofort beginnende, vierteljährliche statistische Berichterstattung an den AIK zu Anzahl und Kosten der betreffenden Polizeieinsätze. Die Fraktion begründet dies mit dem Verursacherprinzip, wonach die Allgemeinheit nicht dauerhaft Kosten tragen solle, wenn ein Verantwortlicher individuell feststellbar ist.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion. Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um den Antragstext selbst handelt. Die Fraktion nennt als Frist für einen Gesetzentwurf das Ende des vierten Quartals 2026 und schlägt eine vierteljährliche Berichtspflicht an den Ausschuss für Inneres und Kommunales vor. Die Antragsteller betonen in der Begründung selbst, dass eine kostenrechtliche Inanspruchnahme nur auf hinreichend bestimmter gesetzlicher Grundlage erfolgen könne und unbeteiligte Personen sowie nicht individuell zurechenbare Gefahrenlagen davon ausgenommen bleiben müssten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2665, Wahlperiode 8, eingereicht 14. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.