📝 Strafvollzug - Ein Eckpfeiler unseres Rechtsstaats: Für einen starken Justizvollzug in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion beantragen, dass die Landesregierung prüft, wie der Justizvollzug in Brandenburg gestärkt werden kann. Laut den Antragstellern seien die Anforderungen an den Justizvollzug in den letzten Jahren gestiegen, unter anderem durch eine heterogenere Gefangenenstruktur, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme sowie Gewalt- und Radikalisierungstendenzen. Zudem verweisen die Antragsteller auf Fachkräftemangel und unbesetzte Planstellen, die zu einer wachsenden Arbeitsverdichtung führten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten in Brandenburg, die Gefangenen sowie die Landesregierung, die die geforderten Prüfungen durchführen soll. Die Antragsteller nennen zudem den Ausschuss für Recht und Digitalisierung, in dem das Thema bereits in einem Fachgespräch behandelt wurde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragsteller fordern, dass der Landtag die Landesregierung auffordert zu prüfen: a) wie die Sicherheit der Bediensteten durch bauliche und weitere Maßnahmen erhöht werden kann, b) wie die Attraktivität der Arbeit im Justizvollzug gesteigert und mehr Personal gewonnen werden kann, c) wie der Bürokratieabbau in den Justizvollzugsanstalten vorangetrieben werden kann, und d) wie durch Social-Media-Einsatz die Berufe im Justizvollzug bekannter gemacht und die Justiz als attraktiver Arbeitgeber positioniert werden kann. Die Ergebnisse sollen dem Landtag bis spätestens 31.10.2026 vorgelegt werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine eigenen Gesetzesänderungen oder Finanzzusagen, sondern einen Prüfauftrag an die Landesregierung mit vier Teilaspekten (Sicherheit, Personalgewinnung, Bürokratieabbau, Social-Media-Außendarstellung) und einer Berichtsfrist zum 31.10.2026. Die Antragsteller begründen dies unter anderem mit einem Fachgespräch 'Aktuelle Situation und Herausforderungen im Justizvollzug im Land Brandenburg' im Ausschuss für Recht und Digitalisierung am 15.01.2026. Eine Antwort oder ein Prüfergebnis der Landesregierung liegt im Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag gemeinsam von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Als Frist für die Vorlage der Prüfergebnisse an den Landtag wird der 31.10.2026 genannt. Als fachliche Grundlage verweisen die Antragsteller auf das Fachgespräch im Ausschuss für Recht und Digitalisierung vom 15.01.2026 sowie auf das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz und das Brandenburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz. Eine Stellungnahme oder Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.