📝 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren
📋 Worum geht es?
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 33. Sitzung am 23. April 2026 einen Beschluss gefasst, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, eine Novelle des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (OBG) vorzulegen. Ziel ist es, die Befugnisse der kommunalen Ordnungsbehörden zu stärken und so die öffentliche Sicherheit im Land zu erhöhen. Begründet wird dies mit veränderten Anforderungen an die Gefahrenabwehr, etwa durch neue technische Möglichkeiten, höheren Eigensicherungsbedarf und mehr Koordinierungsbedarf bei Veranstaltungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die kommunalen Ordnungsbehörden und ihre Beschäftigten, die Kommunen im Land Brandenburg, der Landkreis Oberhavel sowie die Modellregion Oranienburg im Bereich der Kampfmittelbeseitigung. Mittelbar betroffen sind auch Bürger an Orten mit möglicher Videoüberwachung sowie Veranstalter, die Erlaubnis- oder Anzeigeverfahren durchlaufen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Beschluss fordert die Landesregierung auf, unter Berücksichtigung der haushalterischen Rahmenbedingungen eine OBG-Novelle vorzulegen, die insbesondere folgende Punkte vorsieht: 1. die rechtssichere Ermöglichung kommunaler Videoüberwachung an besonders gefährdeten oder kriminalitätsbelasteten Orten unter Einhaltung von Datenschutz, Transparenz und Zweckbindung, sowie rechtliche Absicherung von Modellvorhaben für KI-unterstützte Sicherheitstechnik; 2. eine bessere Ausstattung der Beschäftigten der Ordnungsbehörden zur Eigensicherung; 3. eine landesweit einheitliche Regelung der Veranstaltungserlaubnis- und -anzeigeverfahren mit einheitlichen Mindeststandards und Spielräumen für kommunale Besonderheiten; 4. die Überführung der Modellregion Oranienburg in eine Kompetenzregion Oranienburg bei der Kampfmittelbeseitigung sowie die Prüfung eines zeitlich befristeten Pilotprojekts für den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) als Sonderordnungsbehörde im Landkreis Oberhavel; 5. die Prüfung einer Wiederaufnahme der Unterstützung bei kostenintensiven Maßnahmen wie der Grundwasserhaltung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und bestehender Förderinstrumente.
🔎 Konkrete Inhalte
Es handelt sich um einen Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2671-B), gefasst am 23. April 2026 in der 33. Sitzung zu TOP 3. Der Beschluss enthält einen Auftrag an die Landesregierung, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des OBG vorzulegen; der Gesetzentwurf selbst liegt mit diesem Dokument noch nicht vor. Konkrete Inhalte der künftigen Novelle sind die fünf im Beschluss genannten Prüf- und Regelungsaufträge. Unterzeichnet ist der Beschluss von der Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Liedtke.
⚡ Einordnung
Das Dokument ist ein Beschluss des Landtages Brandenburg (Drucksache 8/2671-B) vom 23. April 2026, keine Anfrage und keine Antwort der Landesregierung. Die einreichende(n) Fraktion(en) sind im Dokument nicht genannt. Der Beschluss enthält Prüf- und Vorlageaufträge an die Landesregierung, jedoch keine konkreten Paragrafen, Fristen oder Kostenangaben für die geforderte Gesetzesnovelle; bei Punkt 5 wird lediglich auf eine Prüfung im Rahmen der „verfügbaren Haushaltsmittel“ verwiesen, ohne Betragsangabe.