📝 Internationale Sanktion - Meinungsfreiheit schützen - EU-Individualsanktionen ächten - Debanking unterbinden - Betroffene wirksam unterstützen
📋 Worum geht es?
Die BSW-Fraktion thematisiert sogenannte EU-Individualsanktionen, die ursprünglich gegen russische Politiker und Unternehmer als Reaktion auf den Angriff auf die Ukraine verhängt wurden, nach Darstellung der Fraktion aber mittlerweile auch EU-Bürger erfassen, denen eine Förderung „destabilisierender Maßnahmen“ der Russischen Föderation vorgeworfen wird. Zudem geht es um das sogenannte Debanking, bei dem Banken Konten von Betroffenen kündigen oder einschränken, ohne dass eine EU-Sanktion vorliegt.
👥 Wer ist betroffen?
Laut Antrag betroffen sind Privatpersonen, die von EU-Individualsanktionen erfasst werden, darunter nach Angaben der Fraktion ein in Brüssel lebender Schweizer Autor und ein in Berlin lebender Journalist (im Dokument anonymisiert). Außerdem genannt: Sparkassen in Brandenburg als öffentlich-rechtliche Anstalten, die der Aufsicht des Landes unterliegen, sowie die Landesregierung und das Ministerium der Finanzen als Sparkassenaufsichtsbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. im Rahmen der Aufsicht über die Sparkassen den Anspruch auf ein Basiskonto durchzusetzen, ggf. durch aufsichtsbehördliche Vorgaben oder gesetzliche Änderungen des Brandenburgischen Sparkassengesetzes; 2. auf Bundes- und EU-Ebene auf die sofortige Aufhebung der EU-Individualsanktionen hinzuwirken, insbesondere gegenüber EU-Bürgern, Journalisten, Aktivisten und Kulturschaffenden; 3. in Deutschland lebende Betroffene bei Rechtswegen zu unterstützen und sich für deren Zugang zum Existenzminimum einzusetzen; 4. auf ein diplomatisch verhandeltes Ende der gesamten EU-Russland-Sanktionen hinzuwirken; 5. sich für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit in Brandenburg einzusetzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Fraktion verweist auf den Ratsbeschluss 2024/2643 und die Verordnung 2024/2642 vom 8. Oktober 2024 (gestützt auf Art. 29 EUV bzw. Art. 215 AEUV), die am 29. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets geändert und auf EU-Bürger ausgeweitet wurden. Sie zitiert ein von zwei fraktionslosen BSW-Europaabgeordneten beauftragtes Rechtsgutachten, das laut Antrag Verstöße des EU-Sanktionsregimes gegen Meinungsfreiheit, Freizügigkeit, Datenschutz, Berufsfreiheit und Verfahrensrechte feststellt. Zudem wird auf § 1 Abs. 1 S. 2 und § 30 Abs. 1 BbgSpkG verwiesen, wonach das Ministerium der Finanzen die Aufsichtsbehörde für Sparkassen ist. Laut Antrag äußerte Minister Robert Crumbach in der 12. Sitzung des Ausschusses für Europa und Entwicklungszusammenarbeit (AEE), die Landesregierung unterstütze die EU-Sanktionspolitik „grundsätzlich“.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 14.04.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und keine Anfrage handelt. Das Dokument nennt als Belege die Rechtsakte 2024/2643 und 2024/2642 des EU-Rates, deren Änderung vom 29.05.2025, ein von BSW-Europaabgeordneten beauftragtes Rechtsgutachten sowie §§ 1 und 30 BbgSpkG. Die Aussage, die Landesregierung unterstütze die EU-Sanktionspolitik „grundsätzlich“, wird dem Minister Robert Crumbach zugeschrieben unter Verweis auf die 12. Sitzung des AEE-Ausschusses.