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BrandenburgBeschlussempfehlungSPD

✅ Medienrecht - Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg

15. April 2026Dokument 8/2683 · WP 8Brandenburg
Björn Lüttmann
MedienaufsichtMedienstaatsvertragmabbMedienratTransparenzpflichten

📋 Worum geht es?

Der Bericht des Hauptausschusses behandelt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg (Drucksache 8/2487, 2. Neudruck). Mit dem Staatsvertrag soll die Medienaufsicht stark und unabhängig aufgestellt sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die private Medienlandschaft angepasst werden, unter anderem im Hinblick auf Digitalisierungsherausforderungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), ihr Medienrat und Direktorenamt, private Medienanbieter in Berlin und Brandenburg sowie die Öffentlichkeit als Adressatin der erweiterten Transparenz- und Veröffentlichungspflichten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf sieht laut Bericht vor, Regelungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der mabb zu konkretisieren, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten zu erweitern, das Direktorenamt künftig auszuschreiben, Gehälter zu deckeln und zu veröffentlichen sowie den Medienrat zu einem Sachverständigengremium zu professionalisieren, dessen Vorsitz künftig aus der Mitte der Mitglieder gewählt werden soll.

🔎 Kernergebnisse

Der Hauptausschuss befasste sich in seiner 20. Sitzung (11.03.2026), 21. Sitzung (18.03.2026) und einer öffentlichen Anhörung in der 22. Sitzung (23.03.2026) mit dem Gesetzentwurf. Angehört wurden Dr. Eva Flecken (Direktorin der mabb), Martin Gorholt (Vorsitzender des Medienrates der mabb), Martin Hanschick (Vorsitzender des Brandenburgischen Fernsehnetzes e. V.) und Rechtsanwalt Dr. Karl-Friedrich Weiland; das Ergebnis ist im Anhörungsprotokoll P-HA 8/22 dokumentiert. In der abschließenden 23. Sitzung am 15.04.2026 votierte der Hauptausschuss ohne Debatte mit 5:3:0 Stimmen dafür, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

⚡ Einordnung

Berichterstatter ist der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD). Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in seiner 30. Sitzung am 18.03.2026 an den Hauptausschuss überwiesen und bezieht sich auf die Drucksache 8/2487 (2. Neudruck) vom 04.03.2026. Die Abstimmung im Hauptausschuss ergab 5 Stimmen dafür, 3 dagegen und keine Enthaltung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2683, Wahlperiode 8, eingereicht 15. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.