❓ Verfassungsschutz - Umstrittenes Verfahren des Verfassungsschutzes auch gegen brandenburgische Buchläden?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller bezieht sich auf die bundesweite Debatte, dass der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die für den Deutschen Buchhandlungspreis 2026 nominierten Buchhandlungen durch den Verfassungsschutz im sogenannten 'Haber-Verfahren' überprüfen ließ, wodurch drei Buchhandlungen von der Nominierungsliste gestrichen wurden. Da auch drei brandenburgische Buchläden auf der Jury-Liste standen, fragt der Abgeordnete, ob der Verfassungsschutz Brandenburg daran beteiligt war und wie die Landesregierung die Absage der Preisverleihung bewertet.
👥 Wer ist betroffen?
Die drei von der Streichung betroffenen Buchhandlungen (laut Landesregierung außerhalb Brandenburgs), die drei brandenburgischen Buchhandlungen auf der ursprünglichen Jury-Liste sowie die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt: 1) Ob der Verfassungsschutz Brandenburg Erkenntnisse an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben hat, auf welcher Rechtsgrundlage und aus welchen Quellen. 2) Ob der Verfassungsschutz Brandenburg eigene Erkenntnisse zu den drei betroffenen Buchläden hat und ob die Landesregierung beim Bundesbeauftragten intervenieren will. 3) Ob die Landesregierung selbst Anfragen beim Verfassungsschutz zu Buchhandlungen plant und mit welchem Ziel. 4) Wie die Landesregierung die Absage des Buchhandlungspreises bildungspolitisch bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Der Verfassungsschutz Brandenburg war an dem Vorgang nicht beteiligt, das 'Haber-Verfahren' findet in Brandenburg keine Anwendung (Frage 1). Es liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den drei betroffenen Buchläden vor, da diese laut Medienberichten außerhalb Brandenburgs liegen, weshalb keine Zuständigkeit besteht (Frage 2). Anfragen an den Verfassungsschutz Brandenburg erfolgen gemäß § 14 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes für Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes sowie der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts (Frage 3). Bildungspolitische Auswirkungen der Absage werden von der Landesregierung nicht gesehen (Frage 4).
⚡ Einordnung
Eingereicht von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Sven Hornauf), Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung verweist auf die Erklärung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 10. März 2026, wonach nur die diesjährige Veranstaltung abgesagt wurde, die Preisgelder und Urkunden aber auf direktem Wege an die ausgezeichneten Buchhandlungen gehen sollen. Die Fragesteller zitieren Sebastian Guggolz vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit der Aussage, das Vorgehen sei 'eine Erschütterung der demokratischen Übereinkünfte' und sprechen teilweise von Zensur – dies sind Bewertungen der Fragesteller bzw. der zitierten Person, keine Feststellung der Landesregierung. Rechtsgrundlage für Anfragen an den Verfassungsschutz ist § 14 Absatz 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes.