❓ Dokument 8/2698
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, ob die Aufstellung von Wahlwerbebannern im Landkreis Uckermark den gesetzlichen Vorgaben des Bundesfernstraßengesetzes entspricht. Es wird auf die Abstandsregelungen und die Zustimmung der zuständigen Behörde eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten der AfD, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sowie die Anwohner und Wähler im Landkreis Uckermark.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Kenntnisnahme der Aufstellung der Wahlwerbebanner, deren Abständen zur Bundesstraße sowie zur Erteilung von Genehmigungen durch die Straßenbaubehörde gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung bestätigen, dass die Wahlwerbebanner in der Anbauverbotszone aufgestellt wurden und keine Zustimmung der Straßenbaubehörde vorliegt. Ein Anhörungsverfahren wurde eingeleitet, um einen rechtmäßigen Zustand herzustellen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Einhaltung von Vorschriften auf und könnte politische Diskussionen über die Regelungen zur Wahlwerbung im Straßenraum anstoßen. Es bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden auf die festgestellten Verstöße reagieren.