📝 Medienrecht - Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg
📋 Worum geht es?
Es geht um den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg (Drucksache 8/2487). Die BSW-Fraktion legt dazu einen Entschließungsantrag vor, der sich mit den Fördermöglichkeiten für Freie Radios durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) befasst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Freie Radios als Veranstalter von lokalem und regionalem Rundfunk in Brandenburg, die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Landesregierung, die den Staatsvertrag mit Berlin nachverhandeln soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert, dass die Landesregierung den Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg mit dem Land Berlin dahingehend nachverhandelt, dass die von der mabb geleisteten Förderungen für Freie Radios um zusätzliche Fördermöglichkeiten erweitert werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern nur die Forderung der BSW-Fraktion. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Veranstalter Alex Offener Kanal Berlin, eine Einrichtung der mabb, in Berlin sitze und damit von vielen Orten Brandenburgs weit entfernt sei; die Fraktion bewertet die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für Freie Radios daher als Stärkung eines wohnortnahen, niedrigschwelligen Zugangs zur Medienwelt für die Menschen in Brandenburg.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Entschließungsantrag von der BSW-Fraktion am 21.04.2026 zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2487, 2. Neudruck vom 04.03.2026) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (Drucksache 8/2683). Eine Antwort oder Entscheidung der Landesregierung bzw. des Landtags zu diesem Antrag liegt im Dokument nicht vor. Konkrete Zahlen zu Kosten oder Fristen für die geforderte Erweiterung der Fördermöglichkeiten werden nicht genannt.