📝 AfD-Entschließungsantrag: Sofortmaßnahmen gegen Bürokratie und Sonderwirtschaftszonen
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung über den Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg (Drucksache 8/2257). Die Fraktion bewertet den Regierungsentwurf als inhaltlich zu schmal und fordert die Landesregierung auf, bis zum 31. August 2026 einen weitergehenden Gesetzentwurf vorzulegen.
👥 Wer ist betroffen?
Kleine und mittelständische Unternehmen in Brandenburg, insbesondere bei Unternehmensgründungen und -übernahmen; betroffen wären zudem Fachbehörden, der Einheitliche Ansprechpartner Brandenburg (EAP) sowie Unternehmen in den vorgeschlagenen Sonderwirtschaftszonen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert, dass die Landesregierung bis zum 31. August 2026 einen Gesetzentwurf vorlegt mit: 1) Einführung des 'Once-Only-Prinzips' bei unternehmensbezogenen Verwaltungsverfahren bis 30. Juni 2027 und Ausbau des EAP zur zentralen digitalen Plattform; 2) Verpflichtung zur Reduktion landesrechtlicher Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten für Unternehmen um mindestens 30 % per Rechtsverordnung bis 30. Juni 2027; 3) eine Auslaufregelung, nach der solche Pflichten nach drei Jahren automatisch entfallen, sofern der Landtag sie nicht ausdrücklich verlängert; 4) Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen mit u. a. Genehmigungsfreiheit für Gewerbebauten bis 1000 m², Fristen von max. neun bzw. 18 Monaten für Genehmigungsverfahren mit Genehmigungsfiktion, verkürzten Stellungnahmefristen von zwei Wochen mit Fiktionswirkung, einer strategischen Umweltprüfung für die gesamte Zone, einem 'One-Stop-Shop' für Genehmigungen, verlängerten Meldeintervallen sowie der gesetzlichen Feststellung eines überragenden öffentlichen Interesses an Unternehmensansiedlungen in den Zonen.
🔎 Konkrete Inhalte
Die AfD-Fraktion begründet den Antrag damit, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2257 vom 07.01.2026, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses Bürokratieabbau, Drucksache 8/2696) laut eigener Bewertung nur punktuell 13 Gesetze und Verordnungen ändere und 16 Vorschriften aufhebe, was die Fraktion als 'inhaltlich enttäuschend schmal' bezeichnet. Die Fraktion verweist zudem auf die Sitzung des Sonderausschusses Bürokratieabbau am 20. Februar 2026, in der der Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz laut Antragstellern 'umfangreiche Absichtserklärungen' abgegeben habe, denen es nach Ansicht der Fraktion an klaren, messbaren Maßnahmen fehle.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion als Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf Drucksache 8/2257 vom 07.01.2026 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sonderausschusses Bürokratieabbau, Drucksache 8/2696. Das Dokument ist ein Neudruck, eingegangen und ausgegeben am 22.04.2026. Die Fraktion nennt als Fristen den 31. August 2026 (Vorlage des geforderten Gesetzentwurfs) und den 30. Juni 2027 (Umsetzung von Once-Only-Prinzip und Pflichtenreduktion um mindestens 30 %). Als Quellenbeleg für Bürokratiekosten verweisen die Antragsteller auf eine ifo-Institut-Pressemitteilung vom 14.11.2024, wonach Bürokratie in Deutschland jährlich 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung koste.