✏️ Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Öffentliche Sicherheit stärken, kommunale Ordnungsbehörden modern aufstellen und das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz novellieren
📋 Worum geht es?
Es handelt sich um einen Änderungsantrag der BSW-Fraktion zu einem Antrag der SPD- und CDU-Fraktion (Drucksache 8/2671 vom 14.04.2026), der die Landesregierung zur Novellierung des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes auffordert. Der ursprüngliche Antrag sieht unter anderem die Ermöglichung kommunaler Videoüberwachung und eine rechtliche Absicherung von Modellvorhaben zu KI-unterstützter oder algorithmusbasierter Sicherheitstechnik vor. Die BSW-Fraktion beantragt, die Nummern 1 und 2 dieses Antrags zu streichen und die verbleibenden Nummern entsprechend neu zu zählen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kommunale Ordnungsbehörden in Brandenburg, deren Beschäftigte sowie Bürger im öffentlichen Raum, die von Videoüberwachung und KI-basierten Sicherheitssystemen erfasst werden könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert, dass der Landtag die Nummern 1 und 2 des ursprünglichen Antrags streicht; die bisherigen Nummern 3 bis 5 sollen zu den Nummern 1 bis 3 werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Die BSW-Fraktion begründet ihren Änderungsantrag damit, dass Entscheidungen über Videoüberwachung in Verbindung mit KI- oder algorithmusbasierten Systemen laut ihrer Auffassung nicht in kommunale Hand gehören und abzulehnen seien. Zudem vertritt die Fraktion die Position, dass die Ausstattung zur Eigensicherung der Beschäftigten der Ordnungsbehörden in den kommunalen Aufgabenbereich falle und sich eine fortschreitende Aufrüstung der Ordnungsbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit einem weiteren Ausbau der Videoüberwachung, verbiete. Die zweite Änderung (Nummerierung) wird als reine Folgeänderung bezeichnet.
⚡ Einordnung
Der Änderungsantrag wurde von der BSW-Fraktion eingebracht und bezieht sich auf die Drucksache 8/2671 der SPD- und CDU-Fraktion vom 14.04.2026. Das Dokument enthält keine Antwort der Landesregierung, da es sich um einen Änderungsantrag zu einem anderen Antrag handelt. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument nicht genannt.