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BrandenburgAntragAfD

📝 Nichtregierungsorganisation - Staatlich finanzierte NGOs - Zuwendungen des Landes Brandenburg an Nichtregierungsorganisationen

23. April 2026Dokument 8/2733 · WP 8Brandenburg
NGO-FörderungTransparenzregisterZuwendungenfreiheitlich-demokratische GrundordnungStaatsferne

📋 Worum geht es?

Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, der sich auf die Antwort der Landesregierung zu einer vorangegangenen Großen Anfrage zum Thema staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bezieht. Die Fraktion fordert, dass staatliche Zuwendungen an NGOs künftig an strengere Kriterien geknüpft werden, insbesondere ein Bekenntnis der Empfänger zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie die Einführung eines öffentlichen Transparenzregisters für Förderungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen wären Nichtregierungsorganisationen, die Zuwendungen vom Land Brandenburg erhalten, sowie die Landesregierung als zuständige Vergabestelle. Die Antragsteller nennen namentlich Akteure des Netzwerks „Tolerantes Brandenburg“, das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung und den Trägerverein der Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein als Beispiele.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Landtag soll die Landesregierung auffordern: 1. künftig nur Zuwendungsempfänger als förderfähig anzuerkennen, die sich ausdrücklich und schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen; 2. verbindliche Prüfmechanismen einzuführen, um Staats- und Parteiferne der Zuwendungsempfänger sicherzustellen; 3. ein verpflichtendes, öffentlich zugängliches Transparenzregister für alle staatlichen Zuwendungen des Landes zu schaffen, das auch Drittmittel ausweist (Empfänger, Förderzweck, Fördersumme, Laufzeit); 4. sich auf Bundesebene für ein bundesweites Transparenzregister nach brandenburgischem Vorbild einzusetzen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag bezieht sich auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 3 der AfD-Fraktion (Drucksache 8/1959 vom 04.11.2025). Laut Begründung der Antragsteller habe die Landesregierung darin eingeräumt, dass keine systematische Prüfung der parteipolitischen Unabhängigkeit von Zuwendungsempfängern erfolge, eine Überprüfung ideologischer Zielsetzungen regelmäßig unterbleibe und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung keine Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln sei. Die Landesregierung habe zudem eingeräumt, keine systematischen Erkenntnisse über personelle Verflechtungen oder politische Zielrichtungen geförderter Organisationen zu besitzen. Eigene Zahlen oder Fördersummen enthält der vorliegende Antragstext nicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion als Entschließungsantrag zu ihrer eigenen Großen Anfrage 3 (Drucksache 8/1959 vom 04.11.2025). Der Antrag enthält Bewertungen der Antragsteller, etwa dass die bestehende Förderpraxis „grundlegenden Anforderungen an Transparenz, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit nicht gerecht“ werde und dass bei den genannten Organisationen die Trennung zwischen staatlichem Handeln und unabhängiger zivilgesellschaftlicher Tätigkeit „offenkundig nur formaler Natur“ sei – dies sind Einschätzungen der AfD-Fraktion, keine festgestellten Tatsachen. Eine Antwort der Landesregierung auf diesen Entschließungsantrag liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2733, Wahlperiode 8, eingereicht 23. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.