Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Schienenpersonennahverkehr - Schieneninfrastrukturbetreiber, Trassenentgelte und Urteil des EuGH zum Trassenpreisentgeltdeckel

24. April 2026Dokument 8/2737 · WP 8Brandenburg
Daniel Münschke
SchienenpersonennahverkehrTrassenentgelteSchieneninfrastrukturEuGH-UrteilNiederbarnimer Eisenbahn

📋 Worum geht es?

Der Europäische Gerichtshof hat laut den Fragestellern entschieden, dass die Deckelung der Trassenpreise des Bundes zugunsten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nicht mit EU-Recht vereinbar und damit nichtig sei. Die Fragesteller führen an, dass dadurch erhebliche Kostennachforderungen auf die Länder als Aufgabenträger des SPNV zukommen könnten; nach Aussage des zuständigen Ministers im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung könnten sich für Brandenburg Mehrbelastungen von 66 bis 67 Millionen Euro für 2025 und 2026 ergeben, falls der Bund diese Kosten nicht übernimmt. Die Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen auf verschiedene Schieneninfrastrukturbetreiber in Brandenburg, insbesondere die InfraGO AG und die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB).

👥 Wer ist betroffen?

Das Land Brandenburg als Aufgabenträger des SPNV, die Landesregierung, Schieneninfrastrukturbetreiber wie die InfraGO AG und die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) sowie SPNV-Fahrgäste auf den betroffenen Strecken, u. a. im Bereich der RB27.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: ob sich das EuGH-Urteil nur auf Trassenentgelte an die InfraGO AG oder auch an andere Schieneninfrastrukturbetreiber bezieht; welche weiteren Betreiber es in Brandenburg gibt, welche Strecken sie betreiben und auf welchen davon SPNV mit welchen Linien verkehrt; ob sich das Urteil nur auf reine Trassenentgelte oder auch auf zusätzliche Entgelte (Zugbetrieb, Fahrplankosten, Stornierungs- und Nichtstornierungsentgelte) bezieht; wie Nichtstornierungsentgelte entstehen und warum sie bei der InfraGO höher seien als reguläre Entgelte; welche Beträge 2020 bis 2026 an die InfraGO und an andere Betreiber für Last- und Leerfahrten gezahlt wurden (jeweils mit Aufschlüsselung); wie sich diese Entgelte prozentual und absolut entwickelt haben; warum in Brandenburg laut InfraGO-Darstellung keine Entgelte für Personenbahnhöfe der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH anfallen, gegenüber anderen Betreibern wie der NEB aber schon; wie hoch die Gesamtkosten des Landes durch SPNV-Infrastrukturnutzung 2020 bis 2025 je Betreiber waren; in welcher Höhe der NEB durch Abbestellungen früherer SPNV-Verkehre 2020 bis 2026 weniger gezahlt wurde; und wie sich die zum 14. Dezember 2025 wirksame Abbestellung des SPNV auf der RB27 im Abschnitt Wensickendorf–Schmachtenhagen finanziell gegenüber dem Infrastrukturbetreiber NEB auswirkt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom AfD-Abgeordneten Daniel Münschke. Laut den Fragestellern nannte der zuständige Minister in der 14. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung (TOP 6) eine mögliche finanzielle Mehrbelastung Brandenburgs von 66 bis 67 Millionen Euro für 2025 und 2026, sofern der Bund die Kosten nicht übernimmt; weitere Belastungen seien laut dieser Aussage noch nicht absehbar. Die Fragesteller verweisen zur Begründung ihrer Fragen auf Dokumente der DB InfraGO AG und der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB), die sie als Quellen (Fußnoten 1-3) angeben. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2737, Wahlperiode 8, eingereicht 24. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.