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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Unbemanntes Fluggerät - Drohnenabwehr im Land Brandenburg

20. April 2026Dokument 8/2739 · WP 8Brandenburg
Niels-Olaf Lüders
Drohnenabwehrhybride Bedrohungenkritische InfrastrukturFlughafen BERLuftsicherheit

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt nach Details zur Drohnenabwehreinheit der Polizei Brandenburg, die es laut Vorbemerkung des Abgeordneten seit mehreren Jahren gibt und in die mit dem Brandenburg-Paket erhebliche Mittel geflossen seien. Laut Vorbemerkung des Abgeordneten habe es nach Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) im Innenausschuss bis zum 05.11.2025 180 polizeilich relevante Drohnensichtungen gegeben. Die Landesregierung antwortet, dass die Einsatzeinheit zunehmend mit Vorkommnissen befasst sei, die im Kontext hybrider Bedrohungen stünden oder darauf hindeutende Verdachtsmomente aufwiesen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizei Brandenburg und ihre Drohnenabwehreinheit, die Bundespolizei, das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ), die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, die Flugsicherungsorganisation und der Flugplatzbetreiber am Flughafen BER sowie militärische Einrichtungen und Objekte der kritischen Infrastruktur im Land Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt unter anderem: Seit wann gibt es die Drohnenabwehreinheit? Wie viele Bedienstete arbeiten derzeit dort? Wie viele Einsätze gab es seit 2022, aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen? Wie viele Drohnen wurden dabei als mutmaßlich rechtswidrig oder gefährlich festgestellt, wie viele unschädlich gemacht, zerstört oder zur Landung gezwungen, und wie viele Drohnenführer wurden ermittelt? Welche konkreten Erkenntnisse zu einer beabsichtigten Gefährdung liegen vor? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Bundespolizei und GDAZ, insbesondere am Flughafen BER? Setzt die Polizei selbst Drohnen ein, und wenn ja, zu welchen Zwecken? Werden damit auch öffentliche Versammlungen beobachtet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet nur Teile der Anfrage: Die Drohneneinsatz- und abwehrgruppe bestehe seit 2021 bei der Polizei Brandenburg (Antwort auf Frage 1). Die Fragen 2 bis 7 zu Personalstärke, Einsatzzahlen, festgestellten und unschädlich gemachten Drohnen, ermittelten Drohnenführern und konkreten Gefährdungserkenntnissen werden nicht beantwortet; die Landesregierung verweist dazu auf ihre Vorbemerkung. Zur Zusammenarbeit (Frage 8) antwortet die Landesregierung, dass im GDAZ unter Federführung der Bundespolizei die Kompetenzen von Bund und Ländern zur Detektion und Abwehr von Drohnen gebündelt würden und ein regelmäßiger Austausch stattfinde; am Flughafen BER könnten je nach Rechtsbereich Bundespolizei, Landespolizei, die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde, die Flugsicherungsorganisation oder der Flugplatzbetreiber zuständig sein. Zu Frage 9 antwortet die Landesregierung, dass die Polizei Drohnen etwa zur Unterstützung von Verkehrsüberwachung und zu Aufklärungszwecken einsetze, wobei Anzahl und Zweck je nach Einsatzanlass variierten. Frage 10 zur Beobachtung öffentlicher Versammlungen durch Drohnen wird mit 'Nein' beantwortet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Niels-Olaf Lüders eingereicht (Drucksache 8/2589) und von der Landesregierung, vertreten durch den Minister des Innern und für Kommunales, beantwortet. Die Landesregierung begründet die Nichtbeantwortung der Fragen 2 bis 7 mit dem Schutz des Staatswohls sowie des Betriebs militärischer Einrichtungen und kritischer Infrastruktur, da eine Veröffentlichung Rückschlüsse auf Aufklärungsfähigkeiten und Einsatzbereitschaft der Drohnenabwehr sowie Gefahren der Spionage und Sabotage ermöglichen könne. Zur Stützung dieser Begründung verweist die Landesregierung auf die Bundestagsdrucksache 21/995 vom 24.07.2025 (Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/769 der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Agnieszka Brugger und weiterer Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Laut Antwort der Landesregierung besteht die Drohneneinsatz- und abwehrgruppe der Polizei Brandenburg seit 2021.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2739, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.