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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Getränk - Limosteuer mit Brandenburg?

27. April 2026Dokument 8/2764 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
LimosteuerZuckersteuerZuckergehaltEnergydrinksBundesrat

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller bezieht sich auf einen Antrag des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat, der eine Steuer oder Abgabe auf gezuckerte Getränke sowie eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks fordert. Ziel sei es, Unternehmen Anreize zur Reduzierung des Zuckergehalts zu geben, wobei die Einnahmen der Prävention für Kinder und Jugendliche zugutekommen sollen. Die Landesregierung Brandenburgs wird zu ihrer Haltung zu diesem Antrag befragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, Getränkehersteller (insbesondere wird Red Bull/Rauch in Baruth/Mark genannt), Verbraucher sowie Kinder und Jugendliche als Zielgruppe der Präventionsmaßnahmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller will wissen: 1) Ob und in welchem Umfang die Landesregierung den Bundesratsantrag Schleswig-Holsteins unterstützen wird, und falls nicht, mit welcher Begründung und welchen Alternativen; 2) mit welchen finanziellen und angebotsseitigen Effekten (in Anlehnung an Erfahrungen aus UK und Frankreich) die Landesregierung bei Einführung rechnet; 3) welchen Einfluss eine etwaige Unterstützung des Antrags, insbesondere der Altersgrenze für Energydrinks, auf die von der Landesregierung unterstützte Ansiedlung und den geplanten Kapazitätsausbau von Red Bull/Rauch in Baruth/Mark hätte, insbesondere bezüglich der dortigen Wassernutzung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass der Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins zwei Forderungen enthält: eine Abgabe auf zuckerhaltige Erfrischungsgetränke und eine Altersgrenze von 16 Jahren für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke. Der Antrag wurde am 27.03.2026 im Bundesratsplenum vorgestellt und an mehrere Ausschüsse überwiesen (Agrarpolitik und Verbraucherschutz als federführend, sowie Familie/Senioren/Frauen/Jugend, Finanzen, Gesundheit, Wirtschaft). Eine abschließende Meinungsbildung der Landesregierung liege noch nicht vor, da diese der regierungsinternen Abstimmung nach den Ausschussberatungen vorbehalten sei. Zu den finanziellen Effekten erklärt die Landesregierung, dass belastbare Prognosen nicht vorlägen, da diese von der Reaktion der Getränkehersteller und der Verbrauchsentwicklung abhingen. Zur Frage nach Red Bull/Rauch in Baruth/Mark verweist die Landesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 und erklärt, den vom Fragesteller hergestellten kausalen Zusammenhang nicht zu sehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2615). Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Landesregierung nennt als Fakt, dass der Entschließungsantrag Schleswig-Holsteins am 27.03.2026 im Bundesratsplenum vorgestellt wurde. Eine endgültige Positionierung der Landesregierung zum Antrag steht laut ihrer Antwort noch aus. Zur Frage 3 weist die Landesregierung den vom Fragesteller unterstellten kausalen Zusammenhang zwischen Bundesratsabstimmung und der Ansiedlung von Red Bull/Rauch explizit zurück.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2764, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.