📝 Abgeordnetenrecht - Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für 2027 aussetzen!
📋 Worum geht es?
Die BSW-Fraktion beantragt, dass die Präsidentin des Landtags einen Gesetzentwurf zur Septembersitzung 2026 vorlegt, wonach die Brandenburger Landtagsabgeordneten auf die zum 1. Januar 2027 vorgesehene Erhöhung ihrer Entschädigung nach § 5 Absatz 1 und 2 des Abgeordnetengesetzes verzichten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären die Abgeordneten des Landtages Brandenburg, deren Entschädigung von der Aussetzung betroffen wäre, sowie die Präsidentin des Landtags, die den entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert, dass der Landtag die Präsidentin auffordert, dem Landtag zur Septembersitzung 2026 einen Gesetzentwurf zuzuleiten, nach dem die Abgeordneten auf die Erhöhung ihrer Entschädigung nach § 5 Absatz 1 und 2 des Abgeordnetengesetzes zum 1. Januar 2027 verzichten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern nur die Forderung der antragstellenden Fraktion. Die BSW-Fraktion begründet ihre Forderung damit, dass die Bundesregierung laut eigener Einschätzung wegen der Folgen des Iran-Kriegs nur noch mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,5 % rechne und die Haushaltslage des Landes als angespannt gelte. Die Fraktion verweist zudem auf öffentliche Äußerungen von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der sich für ein Aussetzen der zum 1. Juli 2026 anstehenden Erhöhung der Bundestagsabgeordnetendiäten ausgesprochen habe, von Johannes Fechner (Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion), der laut Antrag eine Erhöhung um 497 Euro nach zuvor 609 Euro als „nicht richtig“ bezeichnet habe, sowie von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und dem CDU-Abgeordneten Wilhelm Gebhard, die sich laut Antrag ebenfalls für eine Aussetzung ausgesprochen hätten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 14.05.2026, ausgegeben am 15.05.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor, da es sich um einen Antrag und nicht um eine Anfrage handelt. Der Antrag bezieht sich auf § 5 Absatz 1 und 2 des Abgeordnetengesetzes und fordert einen Gesetzentwurf zur Septembersitzung 2026 des Landtages Brandenburg. Die im Antrag genannten Einschätzungen zur Wirtschaftslage (0,5 % BIP-Wachstum) und die zitierten Aussagen von SPD- und CDU-Politikern sind als Positionen der jeweils genannten Personen bzw. der antragstellenden Fraktion gekennzeichnet, nicht als eigene Feststellung des Landtags.