❓ Landeshaushalt - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Haushaltsplanung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) in Brandenburg für die Jahre 2027 und 2028. Die Fragesteller verweisen auf eine von der Landesregierung geplante Schließung von Deckungslücken im Doppelhaushalt in Höhe von zusammen gut 3,4 Milliarden Euro. Zusätzlich thematisiert die Anfrage mögliche finanzielle Risiken durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Beamtenbesoldung (Alimentationsprinzip) sowie durch die Krankenhausreform und mögliche Kürzungen von Landeszahlungen an Kommunen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Ministerium MASGZ und seine nachgeordneten Behörden und Ämter, die dort beschäftigten Beamten und Richter, Landkreise und kreisfreie Städte als Empfänger von Fördermitteln sowie private Träger von Förderprojekten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Höhe und Verteilung der geplanten globalen Minderausgabe für 2027/2028 auf die Ressorts und speziell das MASGZ; konkrete Sparvorschläge und Deckungslücken des MASGZ nach Haushaltstiteln (Stichtag 27. April 2026); Konsequenzen bei Nichtvorlage von Sparvorschlägen; die höchsten Zuwächse bei Titelgruppen des Einzelplans 07 seit 2021 und deren Gründe; Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss seit 2019; Umgang mit Haushaltsresten und Rücklagen (Stand 31. Dezember 2025 bzw. 6. Mai 2026) und deren Zweckbindung; Auswirkungen von Sparmaßnahmen auf Förderprojekte in Landkreisen und Kommunen; Anzahl und Besoldungsstufen betroffener Beamter im Zusammenhang mit der höheren Alimentation; frühere Hinweise des Deutschen Beamtenbundes seit 2008; Zeitpunkt erster Risikoanalysen und gebildeter Rückstellungen; Auswirkungen möglicher Haushaltssperren unterschiedlicher Intensität (5–10 %, 10–20 %, harte Sperre); Stellenplanentwicklung, Personalabgänge und unbesetzte Stellen; sowie jährliche Ausgaben seit 2014 für Bereiche wie Integration, Gleichstellung, Gewaltschutz, Klimaschutz, LGBTQI-Förderung, Toleranzförderung, Unterbringung von Zuwanderern, Corona-Maßnahmen, Armenfürsorge und Familienförderung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Abgeordneten; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) eingereicht und ging am 20.05.2026 ein (ausgegeben am 21.05.2026). Die Fragesteller nennen eine Deckungslücke von zusammen gut 3,4 Milliarden Euro für den Doppelhaushalt 2027/2028 laut Planung der Landesregierung. Sie verweisen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Besoldung Berliner Landesbeamter (Pressemitteilung vom 19.11.2025), ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg vom Mai 2025 sowie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24). Zudem wird auf eine frühere Kleine Anfrage 945 (Drucksache 8/2543) zu Ausgabenresten verwiesen sowie auf eine Äußerung des Ministers der Finanzen zu den „Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts“ (Quelle: nordkurier.de, 04.05.2026).