❓ Besoldungsrecht - (teure) Erkenntnisgewinne der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller greift die Antwort der Landesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage auf, in der mitgeteilt worden war, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur Berliner A-Besoldung habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Besoldung der Landesbeamten in Brandenburg. Da sich der Minister der Finanzen später öffentlich zu Mehrbelastungen von 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr geäußert hatte, stellt der Fragesteller die zuvor unbeantworteten Fragen zu den finanziellen und rechtlichen Folgen des Urteils erneut.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesbeamtinnen und -beamten, Richterinnen und Richter in Brandenburg, der Landeshaushalt sowie das Ministerium der Finanzen; genannt werden auch Vergleiche zu den Bundesländern Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Fälle potenzieller nachträglicher Besoldungsansprüche von 2012 bis 2020 bestehen? Welche finanziellen Belastungen entstehen für 2012-2020, 2021-2025 und ab 2026, und erwägt die Landesregierung einen Einstellungsstopp? Welche grundsätzlichen Änderungen im Besoldungsrecht plant die Landesregierung? Plant sie eine Verringerung von Beamtenstellen zugunsten von Angestelltenstellen? Plant sie die Einführung von Zwischenstufen im Besoldungsrecht, insbesondere für Polizei und Schule? Warum dauerte es sieben Monate, bis die Mehrbelastung öffentlich benannt wurde? Plant die Landesregierung eine Aktualisierung ihrer früheren Antwort von sich aus? Beruht der Erkenntnisgewinn auf dem Ministerwechsel im März 2026?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass in Brandenburg für den Zeitraum 2012 bis 2020 rund 130.000 offene Widerspruchsverfahren zur Besoldungshöhe vorliegen, unter Einbezug der Zeit nach 2020 insgesamt rund 200.000. Belastbare Angaben zu potenziellen Nachzahlungen könnten derzeit nicht gemacht werden; erste Schätzungen gingen von Mehrbelastungen in Höhe von 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr aus, die Meinungsbildung sei noch nicht abgeschlossen. Bis zum Haushaltsplan 2027/2028 gelte ein Stellenbesetzungsmoratorium gemäß einer Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2026. Mögliche Maßnahmen seien Erhöhungen des Grundgehalts, Einmalzahlungen oder Anpassungen des Familienzuschlags; eine Einführung zusätzlicher Erfahrungsstufen oder Amtszulagen werde derzeit nicht verfolgt. Eine Umwandlung von Beamten- in Angestelltenstellen sei nicht unmittelbar erforderlich, werde aber im Rahmen der Haushaltsverhandlungen geprüft. Zum zeitlichen Ablauf erklärt die Landesregierung, der Beschluss sei erst am 19. November 2025 veröffentlicht worden, die für die Berechnung nötigen Daten seien erst am 18. und 25. Februar 2026 von einer Länderarbeitsgruppe bzw. dem Bundesministerium des Innern bereitgestellt worden; danach seien umfangreiche Berechnungen erfolgt. Eine Aktualisierung der früheren Antwort vom 29. Dezember 2025 (Drucksache 8/2238) sei nicht beabsichtigt, da bei Kleinen Anfragen der Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Anfrage maßgeblich sei. Die Frage, ob der Erkenntnisgewinn auf dem personellen Wechsel im Ministerium im März 2026 beruhe, wird von der Landesregierung verneint.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2720); eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt durch den Minister der Finanzen. Bezug genommen wird auf die Vorgänger-Drucksachen 8/2238 (Antwort vom 29.12.2025) und 8/2720, sowie auf den Landtagsbeschluss 8/2568-B vom 19. März 2026 „Entschlossenes Handeln für stabile Landesfinanzen“, der u. a. eine schrittweise Reduzierung der Personalausgaben um 5 Prozent, einen weitgehenden Verzicht auf neue Verbeamtungen außerhalb der Kernbereiche und den Abbau von Doppelstrukturen im Landesbeauftragtenwesen vorsieht. Die Landesregierung nennt als Datengrundlage den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 (2 BvL 5/18 u.a.) zur Berliner A-Besoldung, veröffentlicht am 19.11.2025, sowie Daten einer Länderarbeitsgruppe mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (18.02.2026) und des Bundesministeriums des Innern (25.02.2026). Bezug genommen wird zudem auf den Koalitionsvertrag „Verantwortung für Brandenburg“ vom 4. März 2026. Der Fragesteller zitiert öffentliche Äußerungen des Ministers der Finanzen (RBB, MAZ, MOZ) zu Mehrbelastungen von 300 bis 600 Millionen Euro pro Jahr.