❓ Wirtschaftsförderung - Kann sich auch Brandenburg korrigieren - Entlastung bei Rückforderungen von Corona-Hilfen?
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller verweisen darauf, dass in Brandenburg von 61,3 Mio. Euro bestandskräftigen Rückforderungen von Corona-Hilfen bisher 55,6 Mio. Euro zurückgezahlt wurden und in 79 Fällen noch Rechtsbehelfsverfahren offen sind. Sie führen an, dass Sachsen und Hessen angekündigt hätten, Rückforderungen zu erleichtern oder teilweise zu erlassen, etwa indem rückwirkend verfügbare Eigenmittel der Förderempfänger im Zeitraum 2020 nicht mehr angerechnet würden. Die Fraktion fragt nun, ob auch Brandenburg eine vergleichbare Entlastung für Betroffene plant.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen und Selbstständige in Brandenburg, die Corona-Hilfen erhalten haben und von Rückforderungen oder laufenden Rechtsbehelfsverfahren betroffen sind, sowie die Landesregierung Brandenburg und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Ob die Landesregierung analog zu Hessen und/oder Sachsen die Rückzahlungsbedingungen verringern will und wie bzw. warum nicht. 2. Ob ein zumindest teilweiser Verzicht auf noch offene Rückforderungen in Betracht gezogen wird, in welcher Weise und Höhe, bzw. warum nicht. 3. Ob die Landesregierung wie Hessen eine vergleichsweise Einigung in offenen Rückzahlungsverfahren anstrebt, in welcher Weise bzw. warum nicht. 4. Wann mit Rechtsmittelentscheidungen des OVG Berlin-Brandenburg in den laufenden Berufungsverfahren gegen bescheidaufhebende Urteile des VG Cottbus gerechnet wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen als Vergleich an, dass laut ihren Angaben in Hessen rund 62.000 offene Verfahren und über 20.000 bestandskräftige Rückforderungen betroffen seien und Sachsen laut dpa/ntv-Bericht vom 19.03.2026 90 % der beantragten Rückzahlungsbefreiungen genehmigt habe, darunter 9.000 Fälle von Selbständigen mit einem Jahresnettoeinkommen bis 35.000 Euro.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Sven Hornauf (BSW-Fraktion). Die Angaben zu Brandenburg (61,3 Mio. Euro Rückforderungen, davon 55,6 Mio. Euro zurückgezahlt, 79 offene Fälle) stammen laut Fragestellern aus der Antwort der Landesregierung in Drucksache 8/2631 auf eine frühere Kleine Anfrage (Nr. 920). Die Angaben zu Hessen und Sachsen sowie das Zitat des hessischen Wirtschaftsministers Mansoori und die Aussage „Der Staat kann sich auch korrigieren“ werden von den Fragestellern unter Verweis auf einen FR-Artikel vom 22.05.2026 bzw. einen ntv/dpa-Bericht vom 19.03.2026 wiedergegeben, nicht von der Landesregierung Brandenburg bestätigt. Frage 4 verweist auf laufende Berufungsverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg gegen Urteile des VG Cottbus, ebenfalls mit Bezug auf Drucksache 8/2631.