❓ Dokument 8/2880
📋 Worum geht es?
In diesem Dokument beantwortet die Landesregierung Fragen zur Genehmigung von Windenergieanlagen, die außerhalb von Vorranggebieten beantragt werden. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die aktuelle Situation eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Antragsteller von Windenergieanlagen, die Landesregierung, das Landesamt für Umwelt sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Auslegung des Windkraftmoratoriumsgesetzes, zur Bearbeitung von Anträgen und zur Statistik über Genehmigungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen ausgesetzt ist, jedoch die Antragsbearbeitung weiterläuft. Es wird keine Statistik über Anträge außerhalb von Vorranggebieten geführt.
⚡ Einordnung
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass trotz des Moratoriums Anträge bearbeitet werden, was zu einer möglichen Welle von Genehmigungen nach dem Moratorium führen könnte. Dies könnte in der Öffentlichkeit und unter den Antragstellern zu Kontroversen führen.