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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Windenergieanlage - Anträge zum Bau sog. Windenergieanlagen an Standorten außerhalb von "Vorranggebieten für die Windenergienutzung" seit Verabschiedung des sog. Windkraftmoratoriumgesetzes

26. Mai 2026Dokument 8/2880 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank, Daniel Münschke
WindenergieWindkraftmoratoriumVorranggebieteRegionalplanungGenehmigungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf Aussagen von Vertretern des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung sowie des Landesamtes für Umwelt (LfU) in einer Ausschusssitzung, wonach das im Februar 2026 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung nur die abschließende Entscheidung über Windenergieanlagen-Anträge außerhalb von Vorranggebieten aussetzt, nicht aber das Antrags- und Prüfverfahren selbst. Die Fragesteller wollten wissen, wie sich diese Auslegung mit gesetzlichen Fristen verträgt und wie viele Anträge betroffen sind. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort die rechtliche Grundlage dieser Auslegung und beantwortet Detailfragen zu Verfahrensstand und Statistik.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Antragsteller von Windenergieanlagen außerhalb geplanter Windvorranggebiete, das Landesamt für Umwelt (LfU), die Regionalen Planungsgemeinschaften (insbesondere Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald, Prignitz-Oberhavel) sowie konkret der Raum Senftenberg/Schipkau/Großräschen/Calau.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie bewertet die Landesregierung die Interpretation 'ausgesetzt wird die Entscheidung, nicht das Verfahren'? Wie verträgt sich dies mit der gesetzlichen Sieben-Monats-Frist nach Immissionsschutzgesetz? Müssten nicht alle Anträge außerhalb von Vorranggebieten abgelehnt werden? Wer hat die weitere Bearbeitung veranlasst? Wie werden Vorbescheide behandelt? Warum wird keine Statistik zu Anträgen außerhalb von Vorranggebieten geführt? Wie ist der Stand der Teilregionalpläne Wind in den einzelnen Planungsgemeinschaften? Welche konkreten Vorhaben sind im Raum Senftenberg/Schipkau/Großräschen/Calau bekannt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, die Auslegung entspreche dem Wortlaut des § 2c Abs. 1 RegBkPlG: Untersagt sei nur die Entscheidung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen bis zum 31. Januar 2027, nicht aber Annahme und Bearbeitung der Anträge; diese seien nach bundesrechtlichen Regelungen bis zur Entscheidungsreife fortzuführen. Die Ausnahme von der Sieben-Monats-Frist nach § 10 Abs. 6a BImSchG sei vom Landesgesetzgeber bewusst in § 2c RegBkPlG festgelegt worden. Die Untersagung gelte laut Antwort auch für Vorbescheide nach § 9 BImSchG. Eine Statistik zu Anträgen innerhalb/außerhalb von Vorranggebieten sei laut Landesregierung für die Aufgabenerfüllung des LfU nicht erforderlich. Die rd. 4200 Windenergieanlagen seien im Landesinformationssystem Anlagen erfasst; Standortdaten aller genehmigten Anlagen würden spätestens bei Genehmigungserteilung im Fachinformationssystem erfasst. Zum Stand der Teilregionalpläne: Oderland-Spree plant Satzungsbeschluss für 29. Juni 2026, Lausitz-Spreewald noch ohne festen Termin (angestrebt 2026), Prignitz-Oberhavel Regionalversammlung am 15. Juni 2026 ohne Satzungsvorlage. Im Raum Senftenberg/Schipkau/Großräschen/Calau sind laut Antwort acht Genehmigungsverfahren anhängig (Stand 05.05.2026), bei keinem wurde zuvor ein Vorbescheid erteilt; alle acht Verfahren sind als 'offen' geführt, mit Einzelanlagenzahlen von 1 bis 6 pro Standort.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1021 von den Abgeordneten Fabian Jank und Daniel Münschke (AfD-Fraktion), ursprüngliche Drucksache 8/2759. Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Das Dokument verweist auf das 'Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung' vom 25. Februar 2026, den ursprünglichen Gesetzentwurf vom 06.11.2025 (Drs. 8/1970) sowie auf eine Videoaufzeichnung der 14. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung vom 16. April 2026 als Quelle der zitierten Aussagen von LfU-Vertreterin und Minister Crumbach. Die Antwort nennt eine Frist bis 31. Januar 2027 für die Untersagung von Zulässigkeitsentscheidungen sowie das Ende des Windenergieanlagenmoratoriums zum 31. Dezember 2026 (von den Fragestellern in der Vorbemerkung thematisiert).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2880, Wahlperiode 8, eingereicht 26. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.