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BrandenburgAntragBSW

📝 Rettungseinsatz - Finanzielle Sicherung des Rettungsdienstes in Brandenburg: Beendigung der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger und Schaffung verbindlicher Lösungswege

29. Mai 2026Dokument 8/2887 · WP 8Brandenburg
RettungsdienstGebührenbescheideSchiedsstelleKrankenkassenEntgeltverhandlungen

📋 Worum geht es?

Die Fraktion thematisiert die Finanzierungskrise des Rettungsdienstes in Brandenburg: Mehrere Landkreise haben Bürgerinnen und Bürgern Gebührenbescheide für Rettungseinsätze zugeschickt, weil zwischen Kommunen und Krankenkassen keine Einigung über die Kostenübernahme erzielt werden konnte. Die Fraktion verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2026 (Az. 6 A 13/25), das die Rettungsdienstgebührensatzung 2019 des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam erklärte. Sie fordert deshalb gesetzliche Änderungen, um Streitigkeiten künftig verbindlich zu klären, statt sie auf Patienten abzuwälzen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg, die Rettungsdiensteinsätze in Anspruch nehmen, insbesondere in den Landkreisen Märkisch-Oderland, Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming und Cottbus. Ebenso betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes, die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Integration, Gleichstellung und Zusammenhalt (MASGZ) als Aufsichtsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1) eine Schiedsstelle für Entgeltverhandlungen einzurichten, angelehnt an Strukturen aus dem SGB VIII und SGB IX; 2) unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) mit einer neutralen, verbindlich entscheidenden Schiedsstelle vorzulegen, konkretisiert durch eine Rechtsverordnung; 3) § 17 Abs. 3 und 4 BbgRettG zu präzisieren, u. a. zur Behandlung von Fehlfahrten/Fehleinsätzen in der Kosten- und Leistungsrechnung und zur Transparenz der Gebührenkalkulation; 4) verfahrensrechtliche Anpassungen wie Streitwerte und eine zeitliche Obergrenze für Gerichtsverfahren (orientiert an Fristen im Asylrecht) einzuführen; 5) das Brandenburgische Verwaltungsgerichtsgesetz (BbgVwGG) und das Brandenburgische Sozialgerichtsgesetz (BbgSGG) um spezielle Verfahrensvorschriften mit kostenmindernden Regelungen für Bürger zu ergänzen; 6) dem MASGZ eine dauerhaft aktive Rolle als Moderator und Rechtsaufsicht zuzuweisen.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Fraktion benennt als konkrete Fakten: Der Landkreis Dahme-Spreewald drohte laut Fraktion mit dem Versand von 28.000 Gebührenbescheiden in Höhe von bis zu 1.623 Euro für Notarzteinsätze; der Landkreis Märkisch-Oderland habe im März 2025 als Erster solche Bescheide verschickt. Das OVG Berlin-Brandenburg erklärte laut Antrag mit Urteil vom 28.01.2026 (Az. 6 A 13/25) die Rettungsdienstgebührensatzung 2019 des Landkreises Teltow-Fläming für unwirksam. Die Fraktion gibt zudem an, dass sich Gerichtsverfahren in diesem Bereich durchschnittlich 2,5 bis 3,5 Jahre hinziehen. Das Dokument enthält nur den Antrag der Fraktion; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion, eingegangen am 29.05.2026, ausgegeben als Neudruck am 10.06.2026. Das Dokument verweist auf das OVG-Urteil vom 28.01.2026 (Az. 6 A 13/25) sowie auf die Fußnoten-Quellen Märkische Oderzeitung (04.05.2026) und Märkische Allgemeine Zeitung (06.05.2026) als Belege für die genannten Zahlen und Vorfälle. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2887, Wahlperiode 8, eingereicht 29. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.