📝 Gesetzliche Krankenversicherung - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend nachbessern - Versorgungssicherheit statt Sozialabbau
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit dem vom Bundeskabinett Ende April 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die antragstellende Fraktion kritisiert, dass das Gesetz die finanziellen Lasten überwiegend auf Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer im Gesundheitswesen verlagere, anstatt die aus ihrer Sicht eigentliche Ursache der Finanzierungsprobleme zu beheben: die laut Fraktion unzureichende und nicht dynamisierte Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund. Die Fraktion verweist zudem auf eine Empfehlung der Bundesratsausschüsse, die Einsparmaßnahmen zulasten von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanter Versorgung kritisch bewertet habe.
👥 Wer ist betroffen?
Laut Antrag betroffen sind Versicherte, Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Leistungserbringer (Haus-, Fach-, Zahnärzte und Psychotherapeuten) im Land Brandenburg, insbesondere im ländlichen Raum.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion fordert die Landesregierung unter anderem auf: sich im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes einzusetzen und einer Kompromisslösung nur bei vollständiger, dynamisierter Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund zuzustimmen; sich gegen zusätzliche Belastungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie gegen Einschränkungen der ambulanten Entbudgetierung einzusetzen; sich gegen weitere Leistungskürzungen, steigende Zuzahlungen und Einschränkungen der beitragsfreien Familienversicherung zu wenden; sich gegen eine geplante Teilkrankschreibung mit Absenkung des Krankengeldes sowie gegen Kürzungen bei Präventions- und Vorsorgeleistungen zu wenden; sich für eine stärkere Regulierung von Arzneimittel- und Pharmapreisen sowie den Abbau von Bürokratie einzusetzen; sich für sektorenübergreifende, integrierte regionale Gesundheitszentren einzusetzen; die Rückführung während der Corona-Pandemie entnommener Mittel aus den Rücklagen der Krankenkassen zu fordern; Einsparmaßnahmen erst nach vollständiger Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen zuzulassen; im Falle der Nichtberücksichtigung wesentlicher Länderforderungen die Anrufung des Vermittlungsausschusses anzukündigen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält elf konkrete Forderungen an die Landesregierung (siehe proposed). Die Fraktion begründet dies damit, dass die Ausschüsse des Bundesrates in ihrer Empfehlung zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen und Einsparmaßnahmen zulasten von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanter Versorgung kritisch bewertet hätten. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist laut Antrag kein zustimmungspflichtiges Gesetz im Bundesrat. Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Antrag liegt im Dokument nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg (Drucksache 8/2889, 2. Neudruck, eingegangen am 01.06.2026, ausgegeben am 09.06.2026). Der Antrag verweist auf eine Empfehlung der Bundesratsausschüsse (Bundesrat-Drucksache 256-1-26). Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Die im Dokument enthaltenen Einschätzungen zur Versorgungslage und zu den Ursachen der GKV-Finanzierungsprobleme sind Positionen der antragstellenden BSW-Fraktion.