✅ Dokument 8/2919
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2023. Der Ausschuss hat die Rechnung geprüft und empfiehlt, die Entlastung zu erteilen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landesrechnungshof Brandenburg und die Mitglieder des Landtags, die über die Entlastung entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, dem Landesrechnungshof gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 zu erteilen.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat in seiner Sitzung am 28.05.2026 einstimmig beschlossen, dem Landtag die Entlastung des Landesrechnungshofes zu empfehlen. Der Unterausschuss hat die Rechnung des Landesrechnungshofes geprüft und eine positive Stellungnahme abgegeben.
⚡ Einordnung
Die Empfehlung zur Entlastung des Landesrechnungshofes ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der finanziellen Transparenz und Kontrolle in Brandenburg. Der Landtag muss nun über die Empfehlung entscheiden, was Auswirkungen auf die öffentliche Wahrnehmung der Haushaltsführung haben könnte.