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BrandenburgAntragBSW

📝 Bodenreform - Wiedergutmachung der Bodenreform - Abwicklung im Land Brandenburg

9. Juni 2026Dokument 8/2936 · WP 8Brandenburg
BodenreformVermögensrechtsänderungsgesetzNeusiedlererbenRückübertragungRechtsfrieden

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit der sogenannten Abwicklung der Bodenreform in Brandenburg. Durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 und die Regelungen in Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB konnte das Land Brandenburg von Erben von Bodenreform-Grundstücken deren entschädigungslose Rückgabe verlangen, wenn die ursprünglichen Nutzer die Flächen mangels Zuteilungsfähigkeit vor dem 15. März 1990 an den staatlichen Bodenfonds hätten zurückgeben müssen. Die Fraktion will erreichen, dass diese Grundstücke nun über eine landesgesetzliche Regelung an die ehemaligen Neusiedler bzw. deren Erben zurückübertragen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Neusiedlererben in Brandenburg, deren Vorfahren Bodenreformflächen zugeteilt worden waren und die diese Flächen nach 1990 - teils durch Gerichtsverfahren oder gerichtliche Vergleiche - an das Land Brandenburg abtreten mussten. Ebenso betroffen sind die Landesregierung Brandenburg und der Landtag als Adressaten der Forderung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert den Landtag auf zu beschließen, dass die Landesregierung die rechtlichen Grundlagen auf Landesebene schafft, damit die aufgrund von Art. 233 §§ 11 bis 16 EGBGB in das Eigentum des Landes Brandenburg übergegangenen Grundstücke an Neusiedler und deren Erben rückübertragen werden können - unabhängig davon, ob diese zu einem bestimmten Stichtag in der Landwirtschaft tätig oder Mitglied einer LPG waren.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert eine Forderung der BSW-Fraktion. Die Fraktion verweist zur Begründung auf den Abschlussbericht der Enquetekommission 5/1 des Landtages Brandenburg (Schriften des Landtages Brandenburg Heft 5/2014), der laut Fraktion herausarbeitete, dass der Landesgesetzgeber im Interesse des Rechtsfriedens handeln und eingezogene Bodenreformflächen rückübertragen sollte. Zudem zitiert die Fraktion eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 3 - 3000 - 091/17 vom 27. April 2017), wonach den Ländern der Erwerb von Bodenreform-Grundstücken bundesgesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern freigestellt war und ihnen daher nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes auch die gesetzliche Rückgängigmachung erlaubt sein könnte. Die Fraktion verweist außerdem auf einen früheren Landtagsbeschluss 'Abschließende Aufarbeitung des Bodenreformunrechts bei Neusiedlererbinnen und -erben' (Drucksache 7/2293-B) und einen Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 11. April 2024 (Drucksache 7/9537).

⚡ Einordnung

Antragstellerin ist die BSW-Fraktion. Es handelt sich um einen Antrag, keine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Genannte Belege: WD 3 - 3000 - 091/17 (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages, 27. April 2017), Abschlussbericht der Enquetekommission 5/1 (Schriften des Landtages Brandenburg Heft 5/2014, Seite 24), Drucksache 7/2293-B sowie Drucksache 7/9537 (Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 11. April 2024). Die im Antrag enthaltenen Einschätzungen zu Rechtsstaat, Rechtsfrieden und Handlungsbedarf sind Bewertungen der antragstellenden Fraktion bzw. der von ihr zitierten Quellen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2936, Wahlperiode 8, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.