📝 Einbürgerung - Wiederherstellung des Abstammungsprinzips - Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unverzüglich auf den Weg bringen
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für eine grundlegende Reform des bundesweiten Staatsangehörigkeitsgesetzes einzusetzen. Kernforderung ist die Abschaffung der Anspruchseinbürgerung zugunsten einer Ermesseneinbürgerung nach frühestens zwölf Jahren Aufenthalt sowie die Beschränkung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt auf Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil. Zudem soll die Einbürgerung anerkannter syrischer Asylantragsteller ausgesetzt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären insbesondere Ausländer mit Einbürgerungswunsch oder laufendem Einbürgerungsverfahren in Deutschland, darunter namentlich syrische Asylantragsteller und subsidiär Schutzberechtigte, sowie Kinder ausländischer Eltern, die im Inland geboren werden. Die Forderungen richten sich an die Bundesebene, da das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Bundesrecht ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion fordert konkret: Streichung der Anspruchseinbürgerung (§ 10 Abs. 1 StAG) zugunsten einer Ermesseneinbürgerung nach zwölf Jahren Aufenthalt; Streichung des Geburtserwerbs für Kinder ausländischer Eltern (§ 4 Abs. 3 StAG); Suspendierung der Einbürgerung anerkannter syrischer Asylantragsteller unter Verweis auf Widerrufsverfahren nach § 73 Abs. 1 und 2 AsylG; Nichtanrechnung von Asylverfahren und humanitärem Aufenthalt auf die Mindestaufenthaltsdauer; Sprachniveau C1 als Voraussetzung; Streichung von § 12a Abs. 1 StAG, sodass jede rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdelikts zum Ausschluss führt; Wiedereinführung der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' als Voraussetzung; eine wirksamere Prüfung der Verfassungstreue; sowie ein generelles Einbürgerungsverbot nach illegaler Einreise.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument ist ein Antrag ohne Antwort der Landesregierung. Die Fraktion verweist zur Begründung auf eigene Zahlenangaben: Die Einbürgerungen hätten 2023 über 200.000 betragen; von den 2013 bis 2019 eingereisten Asylantragstellern hätten laut Fraktion 13,5 Prozent bis 2022 die Einbürgerung beantragt, weitere 71,5 Prozent hätten dies beabsichtigt. Bei syrischen Staatsangehörigen seien die Einbürgerungen laut Fraktion von 6.700 im Jahr 2020 auf 75.485 im Jahr 2023 (ca. 38 Prozent aller Eingebürgerten) gestiegen. Die Fraktion verweist zudem auf das 'Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts' (StARModG, BT-Drs. 20/9044) als Ursache der aus ihrer Sicht zu weit gehenden Erleichterungen sowie auf §§ 17, 28 und 35 StAG als Ausnahmen von der Irreversibilität einer Einbürgerung.
⚡ Einordnung
Antragstellerin ist die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg; eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fraktion bezieht sich auf konkrete Rechtsnormen (§ 10 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 12a Abs. 1, §§ 17, 28, 35 StAG; § 73 Abs. 1 und 2 sowie § 71 AsylG; § 28 Abs. 1, § 53 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG; Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG) und auf die Bundestags-Drucksache 20/9044. Die im Dokument genannten Zahlen (u. a. 200.000 Einbürgerungen 2023, Anstieg syrischer Einbürgerungen von 6.700 auf 75.485) sind Angaben der antragstellenden Fraktion, nicht amtlich bestätigte Statistiken innerhalb dieses Dokuments. Bewertungen wie 'illegale Massenmigration', 'Turboeinbürgerung' oder Einschätzungen zu Motiven anderer Parteien sind als Positionen der AfD-Fraktion gekennzeichnet und keine im Dokument festgestellten Tatsachen.