📝 Medienaufsicht - Public-Value-System stoppen - keine staatliche Reichweitensteuerung in sozialen Medien
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion fordert den Landtag auf festzustellen, dass eine staatlich oder öffentlich-rechtlich vermittelte Lenkung von Reichweite, Sichtbarkeit und Auffindbarkeit journalistischer und politischer Inhalte in sozialen Netzwerken mit der Meinungsäußerungs-, Informations- und Pressefreiheit unvereinbar sei. Hintergrund ist laut Antragstellern ein geplanter Digitale-Medien-Staatsvertrag, der Landesmedienanstalten ermächtigen soll, bestimmten Medienangeboten das Prädikat „Public Value“ bzw. „verlässlich“ zuzuerkennen. Die Fraktion lehnt eine solche Einteilung von Medienangeboten durch Landesmedienanstalten oder andere öffentliche Stellen ab.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen wären laut Antrag die Landesregierung Brandenburgs in ihrer Verhandlungsposition zum Digitale-Medien-Staatsvertrag, die Landesmedienanstalten, sowie Betreiber sozialer Netzwerke, Medienintermediäre, Suchmaschinen, Videoportale und KI-Angebote. Mittelbar betroffen wären auch Anbieter journalistischer und politischer Inhalte sowie die Nutzer dieser Dienste.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. in den Verhandlungen über einen Digitale-Medien-Staatsvertrag keine Regelung zu unterstützen, die Landesmedienanstalten ermächtigt, digitale Medienangebote als „Public Value“ oder „verlässlich“ zu klassifizieren und daraus eine bevorzugte Auffindbarkeit abzuleiten; 2. keinem Staatsvertrag zuzustimmen und dem Landtag keinen Zustimmungsgesetzentwurf vorzulegen, der soziale Netzwerke, Medienintermediäre, Suchmaschinen, Videoportale oder KI-Angebote verpflichtet, Empfehlungs-, Ranking- oder Suchsysteme zugunsten staatlich oder medienanstaltlich ausgewählter Angebote anzupassen; 3. sich dafür einzusetzen, dass die Sichtbarkeit journalistischer und politischer Inhalte nicht durch staatliche Gütesiegel, Quoten, Labels oder sonstige Public-Value-Privilegien gelenkt wird.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert Forderungen der AfD-Fraktion. Laut Begründung der Antragsteller beabsichtigen die für Medien zuständigen Vertreter der Landesregierungen, in einen geplanten Digitale-Medien-Staatsvertrag eine Regelung aufzunehmen, nach der Landesmedienanstalten bestimmten Medien das Prädikat „Public Value“ zuerkennen und deren bevorzugte Auffindbarkeit in Empfehlungs-, Ranking- oder Suchsystemen von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und Videoportalen vorschreiben könnten, teils unter Einsatz von Quoten. Die Fraktion bewertet dies als unvereinbar mit Artikel 5 des Grundgesetzes.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg (Drucksache 8/2947, eingegangen und ausgegeben am 09.06.2026). Eine Antwort oder Positionierung der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die im Antrag genannten Pläne zu einem Digitale-Medien-Staatsvertrag und zur Rolle der Landesmedienanstalten beruhen laut Begründung auf Medienberichten, ohne dass das Dokument eine konkrete Quellenangabe dafür nennt. Die Fraktion stützt ihre Position auf Artikel 5 des Grundgesetzes.