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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Binnensee - 5 Jahre Sperrung Helenesee und kein Ende in Sicht

15. Juni 2026Dokument 8/3021 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
HeleneseeBergbausanierungBraunkohlesanierungBadegewässerUferböschung

📋 Worum geht es?

Der Helene-See in Frankfurt (Oder) ist seit 5 Jahren aus bergrechtlichen Gründen gesperrt. Der Fragesteller möchte wissen, wie weit die Sanierungsplanung fortgeschritten ist und wann mit einer Wiedernutzung des Sees zu rechnen ist, nachdem sich frühere Zeitangaben der Landesregierung wiederholt verzögert haben.

👥 Wer ist betroffen?

Die Einwohner und Gäste von Frankfurt (Oder) als Nutzer des Naherholungsgebiets Helene-See, die Stadt Frankfurt (Oder), das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), die LMBV als Projektträgerin sowie der Bund im Rahmen der Braunkohlesanierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie ist der Stand von Vorplanung und Risikoanalyse und wann liegen diese vor? Wann ist mit einer Ausschreibung und einem Beginn der Bauleistungen zu rechnen? Welche Gründe liegen den Verzögerungen gegenüber früheren Angaben zugrunde? Wie sieht der aktualisierte Gesamtzeitplan aus? Welche Zuständigkeiten weist der Bund dem Land zu, und teilt die Landesregierung diese Einschätzung? Welche Sanierungsteile sind finanziell noch nicht abgesichert? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus einem Gutachten zur Rechtsnachfolge der Gruben Helene und Katja? Mit welchen Kosten wird gerechnet? Für welches Jahr wird mit einem Abschluss der Sanierungsarbeiten gerechnet, der eine Seenutzung wieder ermöglicht? Welche Gründe stehen einer Teilnutzung einzelner Uferabschnitte entgegen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Ergebnisse der Vorplanung Ende August erwartet werden; bei zwei Böschungsabschnitten seien wegen unzureichender Datengrundlage zusätzliche Bohrungen und Sondierungen nötig. Die Planungsstufe II solle voraussichtlich im Dezember 2027 beauftragt werden, die Ausschreibung der Bauleistungen im Sommer 2029 erfolgen. Es wird nun von einer Gesamtbauzeit von 2030 bis 2035 (rund 6 Jahre) für die abschnittsweise Sanierung ausgegangen, beginnend am Nordstrand. Bis auf einen ca. 400 m langen Abschnitt am Ostufer, der aber in Zuständigkeit der Stadt Frankfurt (Oder) liegt und geschützte Biotope aufweist, seien alle Uferböschungen gesperrt; eine Teilnutzung sei aktuell nicht denkbar. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich laut LBGR auf 40 bis 60 Millionen Euro, wovon nach dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VII) 50% (20 bis 30 Millionen Euro) auf das Land Brandenburg entfallen. Gesichert finanziert seien derzeit die Leistungsphasen 1 und 2 sowie Verkehrs- und Waldwertgutachten und Risikoanalyse. Zur Zuständigkeitszuweisung durch Staatssekretär Rohde (BMF) könne die Landesregierung keine Angaben machen, da ihr dessen Antwort im Detail nicht vorliege. Die Landesregierung sieht einen Baubeginn 2030 als realistisch an.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Sven Hornauf (BSW-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde von der Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa erteilt. Das Dokument verweist auf die früheren Drucksachen 8/2495 und 8/2825. Die Landesregierung nennt als Kosten 40 bis 60 Millionen Euro (Landesanteil 20 bis 30 Millionen Euro), als Zeitplan Planungsstufe II voraussichtlich Dezember 2027, Ausschreibung Sommer 2029 und Bauzeit 2030 bis 2035. Der Fragesteller bezieht sich auf eine von der Bundesregierung zitierte Einschätzung (laut MOZ vom 04.05.2026), wonach ein Baubeginn frühestens 2030 realistisch sei und der Bund keinen Handlungsbedarf zur Beschleunigung sehe; dies ist eine vom Fragesteller wiedergegebene Aussage der Bundesregierung, nicht der Landesregierung selbst.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3021, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.