❓ Landesverwaltung - Umfassende statistische Analyse der Krankheitslast, Erfassung von Impffolgen und Validierung von Monitoring-Workflows im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft die krankheitsbedingten Fehlzeiten von Beschäftigten der Polizei, der Feuerwehren/Rettungsdienste und des Justizvollzugs in Brandenburg im Zeitraum 2010 bis 2025. Die Fragesteller wollen wissen, ob es seit 2021 eine auffällige Häufung bestimmter Krankheitsbilder gibt, die sie mit möglichen Folgen der COVID-19-Schutzimpfung in Verbindung bringen, sowie wie viele Dienstunfallanzeigen mit Bezug auf die Impfung gestellt und wie diese beschieden wurden. Zusätzlich wird nach den Kosten für Gutachten und ausgezahlten Entschädigungen im Rahmen von Impfschadensverfahren gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Beschäftigte der Brandenburger Polizei, der Berufsfeuerwehren und Rettungsdienste sowie des Justizvollzugs; zuständige Stellen sind die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB), der Polizeiärztliche Dienst, die Unfallkasse Brandenburg, die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) sowie das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: a) nach den durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehltagen pro Kopf 2010–2019 und im Vergleich 2021–Q1 2025 für Polizei, Feuerwehr/Rettungsdienst und Justizvollzug; b) ob Polizeiärztlicher Dienst, Beihilfestellen oder Unfallkasse seit 2021 eine statistisch signifikante Häufung bestimmter Diagnosen (u. a. Herzmuskelentzündungen, neurologische Störungen, Fatigue-Syndrome, Hörstörungen) im Vergleich zum Zehn-Jahres-Mittel vor 2020 feststellen und wie hoch die prozentualen Abweichungen seien; c) wie viele Dienstunfallanzeigen mit Bezug auf eine COVID-19-Schutzimpfung seit 2021 gestellt, abgelehnt und mit welcher Begründung beschieden wurden; d) welche administrativen Hindernisse einer behördenübergreifenden Datenzusammenführung entgegenstehen und welche analogen Monitoring-Verfahren die Landesregierung künftig plant; e) welche Summen seit 2021 für medizinische Gutachten bei Impfschadensverfahren ausgegeben wurden und wie hoch die tatsächlich ausgezahlten Entschädigungen im Vergleich dazu sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Für die Polizei lagen die Fehltage 2010–2019 zwischen 32,1 und 37,2 Tagen pro Kopf, 2021–2025 zwischen 32,4 und 40,3 Tagen (Höchstwert 2022 mit 40,3). Für den Justizvollzug lagen die Werte 2012–2019 zwischen 49,2 und 58,4 Tagen, 2021–2024 zwischen 47,2 und 52,3 Tagen, im ersten Quartal 2025 bei 14,7 Tagen; Daten für Feuerwehr/Rettungsdienst sowie für 2010/2011 (Justizvollzug) liegen nicht vor, da Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen keine Berufsangabe enthalten. Polizeiärztlicher Dienst und ZBB führen keine Diagnosestatistiken; die Unfallkasse Brandenburg und die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg verzeichnen seit 2021 keine statistisch signifikante Häufung von Diagnosen im Vergleich zum Mittel 2015–2020. Seit 2021 wurde im Zuständigkeitsbereich der ZBB eine Dienstunfallanzeige wegen einer COVID-19-Schutzimpfung aus dem Geschäftsbereich des MBJS gestellt (abgelehnt mangels Dienstbezug), im Zuständigkeitsbereich des MIK wurden zwei solche Anzeigen gestellt (beide abgelehnt, da kein dienstlicher Bezug herstellbar war). Die Erhebung von Diagnosehäufungen sei für die Beihilfefestsetzung nicht erforderlich, zudem unterlägen Beihilfedaten als Gesundheitsdaten dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO und dürften gemäß § 95 Satz 4 LBG nur in engen Ausnahmefällen für andere Zwecke verarbeitet werden. Die Unfallkasse Brandenburg und die Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg haben im Rahmen von Impfschadensverfahren weder Gutachten beauftragt noch Entschädigungen oder Heilbehandlungskosten ausgezahlt; eine Differenzierung der SGB-XIV-Ausgaben nach Dienstbereichen ist dem Landesamt für Soziales und Versorgung nicht möglich, wobei Ansprüche nach SGB XIV gegenüber Unfallversicherung bzw. beamtenrechtlicher Unfallfürsorge nachrangig sind (§ 8 Abs. 3 SGB XIV).
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1085 (Drucksache 8/2874) vom Abgeordneten Lars Hünich (AfD-Fraktion); die Antwort liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Die Vorbemerkung des Fragestellers formuliert als dessen Position, eine lückenlose empirische Datenbasis zur 'Kostenseite' staatlicher Maßnahmen sei verfassungsrechtlich geboten. Die Landesregierung verweist auf konkrete Zahlen (siehe findings), auf Datenschutzvorgaben nach Art. 9 DSGVO und § 95 Satz 4 LBG sowie auf § 8 Absatz 3 SGB XIV, und stellt in Frage, ob die abgefragten Daten überhaupt Relevanz für den Bevölkerungsschutz haben.