❓ Dokument 8/3114
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Sicherheit der provisorischen Fußgängerüberführung am Bahnhof Zossen sowie der Stand der dauerhaften Personenunterführung thematisiert. Es wird auf die Nutzung, die bauliche Belastbarkeit und die barrierefreie Erreichbarkeit eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Nutzer der Fußgängerüberführung, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, sowie die Anwohner und Reisenden am Bahnhof Zossen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Betriebssicherheit, Wartung, Prüfungen, Unfällen, Nutzung und den Planungen für eine dauerhafte Lösung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Fußgängerüberführung bei der DB InfraGO AG verortet. Es wurden keine weiteren Informationen zur Sicherheit oder zu Mängeln bereitgestellt. Die provisorische Lösung wird als nicht gleichwertig zu einem direkten Zugang zum Bahnsteig bewertet. Die Fertigstellung der dauerhaften Lösung ist bis März 2027 geplant.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Unsicherheit und die Bedenken der Bürger bezüglich der Sicherheit der provisorischen Lösung auf. Es gibt Diskussionen über die Barrierefreiheit und die Notwendigkeit einer dauerhaften Lösung, die politisch relevant ist.